VU will Hospiz in Liechtenstein ermöglichen
Der letzte Weg ist meist der schwierigste. Palliative Menschen – also unheilbar Kranke – benötigen in dieser Lebensphase ein multiprofessionelles Setting in unterschiedlicher Zusammensetzung und Intensität. Aktuell wird «allgemeine Palliative Care» in Liechtenstein dezentral und von verschiedenen Anbietern angeboten, je nach Situation zu Hause, im Spital oder im Heim. Je nach Schweregrad bzw. je nach Stadium der Erkrankung genügt diese Aufstellung nicht mehr. Es bedarf vielmehr ergänzend dazu der spezialisierten Palliative Care, also beispielsweise einer Palliativ-Station im Spital, des Palliativen Brückendienstes oder eines Hospizes.
Heute sind Liechtensteiner Patientinnen und Patienten auf Angebote im Ausland angewiesen. «Angebote spezialisierter Palliative Care gibt es in Liechtenstein bis heute nicht», schreibt die VU-Fraktion in ihrem Postulat. Bisher sind alle in Liechtenstein wohnhaften Personen, die sich im palliativen Stadium einer Krankheit befinden, auf entsprechende Stationen ausländischer Spitäler, bei häuslicher oder stationärer Betreuung und Pflege auf den palliativen Brückendienst der benachbarten Schweizer Kantone oder – und dies vor allem – auf Hospizbetten der umliegenden Hospizeinrichtungen in Werdenberg, Maienfeld oder im Hospiz am See in Bregenz angewiesen.» Das ist teilweise mit hohen Selbstkosten und grossen Umständen verbunden. Die VU-Fraktion möchte ein solches Angebot auch in Liechtenstein ermöglichen. «Gäbe es in Liechtenstein ein Hospiz bzw. würde dem Liechtensteinischen Landesspital (LLS) der Auftrag erteilt, im Rahmen des Neubaus eine Hospizabteilung zu schaffen, stünde den Patienten so zu sagen «Zu Hause» ein Hospizbett zur Verfügung, dessen Kosten (fast) vollumfänglich von Krankenkasse, Land und Wohnsitzgemeinde übernommen würden», geben die Postulanten der Regierung gleich auch einen Vorschlag für mögliche Synergien mit dem neu zu errichtenden Liechtensteinischen Landesspital mit auf den Weg, der aber andere Möglichkeiten – wie beispielsweise die Gründung einer speziellen Einrichtung – auch nicht ausschliessen soll.