VU-Fraktion setzt wichtige Akzente im Landtag
Die Spielbanken und deren Auswirkungen auf das Land und dessen Reputation geben in den letzten Jahren immer wieder zu reden. Die Vaterländische Union hat bereits vor zwei Jahren ein Postulat eingereicht, um nähere Ansätze zum Ausbremsen des Casino-Booms zu finden. Nachdem das Jahr 2020 ganz im Zeichen der Corona-Pandemie stand, versuchte die VU nun abermals einen Anlauf: Mit der Erhöhung des Mindesteinstiegssatzes auf die Geldspielabgabe sollen vor allem die Eintrittshürden für neue Anbieter erhöht werden. «Mittlerweile erachten die Motionäre diese untere Grenze von 17.5 Prozent als zu attraktive Einstiegskondition für neue Spielbankenbetreiber», erklärte Norma Heidegger, welche die Motion genauer vorstellte.
In der Diskussion zeigte sich schnell, dass einige Parlamentarier Mühe haben, wenn man nur die Eintrittshürden anpasst. Es wurde – vor allem aus dem Lager der Freien Liste – gewünscht, auch die Obergrenze der Geldspielabgabe zu prüfen. Diese Variante erhielt dann 18 von 25 Stimmen und ging somit locker durch.
Grüne Bananen?
Gerade die FBP verwies in ihren Voten die von ihrer Wirtschaftsministerin geplanten Anpassungen auf Verordnungsebene. Den anderen Abgeordneten waren diese noch zu wenig konkret. Günter Vogt entgegnete der FBP, dass es sich hierbei ja noch nicht um spruchreife Themen handle, da es bisher nur Stichworte wie Steuerprogression und dem Verhältnis zwischen Spieltischen und Automaten gebe. «Zunächst müsste man also die Vizeregierungschefin Fragen, was sie alles auf Verordnungsebene anzupassen plant», erklärte Vogt. Oder in den Worten des ehemaligen Ministers Mauro Pedrazzini gesprochen: Es handelt sich hier wohl noch um sehr grüne Bananen, da das Vorgehen dem Vernehmen nach noch nicht einmal mit der Regierung abgesprohen sei.
Wirklich deutlich wurde die Wirtschaftsministerin dann nicht, weshalb sich Günter Vogt – der ursprünglich die Motion nicht unterschrieben hatte – genauso wie 17 andere Abgeordnete dazu entschied, die Motion an die Regierung zu überweisen.
Strafen bei Sexualdelikten gegen Kinder verschärfen
Sexueller Kindsmissbrauch und Kinderpornografie gehören zu den abscheulichsten Verbrechen.
Dagegen entschloss sich die VU vorzugehen. «Die Opfer-Täter-Symmetrie wirkt in dieser Hinsicht vielfach sehr stossend. Man hat oft den Eindruck, dass die Täter für die Schwere ihres angerichteten physischen und psychischen Schadens bzw. Leids nicht einer gerechten Strafe zugeführt werden», begründete Fraktionssprecher Manfred Kaufmann den Vorstoss der Vaterländischen Union. Die VU plädierte deshalb vordergründig für eine Strafverschärfung für diese Delikte. «Den legitimen Interessen der Opfer soll dabei höchste Priorität zukommen. Durch das deliktische Vorgehen werden derart grosse Schäden bei den Betroffenen angerichtet, welche nicht selten bei den Opfern lebenslange Probleme bewirken. Diese können zwar auch nicht mit Geld- oder Haftstrafen wieder gut gemacht werden. Dennoch sollte dem Sühne- und Präventionsgedanken mittels höherer Strafmasse entsprechend Rechnung getragen werden», erklärte der VU-Fraktionssprecher.
Die VU kritisiert auch das Verhältnis zwischen Vermögensdelikten und Delikten gegen sexuelle, körperliche und psychische Integrität von Kindern. Dieses Missverhältnis will die VU prüfen lassen. Der Landtag trat in der Folge einstimmig auf die VU-Motion ein. (mw)