Überparteiliches Postulat für Erdbebenversicherung in Liechtenstein
Sämtliche Gebäude auf dem Gebiet des Fürstentums Liechtenstein sind obligatorisch bei einem in Liechtenstein zugelassenen Versicherungsunternehmen gegen Feuer und Elementarschäden zu versichern, nicht aber gegen Erdbeben. Auch wenn Erdbeben eine Elementargefahr darstellen, sind sie vom Versicherungssystem ausgenommen und können aufgrund des sehr hohen Schadenpotenzials nur mittels einer privaten Versicherungslösung abgedeckt werden, davon macht jedoch die Mehrheit der Liechtensteinischen Immobilieneigentümer keinen Gebrauch.
Mit einem überparteilichen Postulat wird die Regierung nun eingeladen, Möglichkeiten zu prüfen, wie sich die Bevölkerung besser auf einen Ereignisfall vorbereiten könnte, der Schäden in Milliardenhöhe zur Folge haben könnte. Die Postulanten regen sowohl an, eine obligatorische Versicherung als auch eine Eventualverpflichtung zu prüfen. Dabei soll eine Erdbebenmodellierung aufzeigen, wie sich Schäden gemäss diverser Szenarien konkret darstellen können. «Folgend könnte dann die Höhe einer definitiven Eventualverpflichtung festgelegt werden. Das Vorgehen, das zuerst das Risiko quantifiziert und dann eine Lösung zur Finanzierung aufgezeigt, würde das Ganze auch verständlicher und nachvollziehbarer erscheinen lassen», heisst es im Postulat.
Initianten des Vorstosses sind Günter Vogt und Peter Frick, die sich dem Thema nach der Interpellationsbeantwortung «Naturkatastrophenvorsorge in Liechtenstein» vertieft angenommen haben. Unterstützt wird das Postulat neben der VU-Fraktion auch von Wendelin Lampert, Sebastian Gassner, Sascha Quaderer und Johannes Kaiser von der FBP sowie von der Fraktion der Freien Liste.