«VU für schnelle und unbürokratische Hilfen»
Durch temporäre Betriebsschliessungen und wirtschaftliche Einbrüche wird es weltweit für viele Unternehmen zu Problemen kommen. Auch bei uns in Liechtenstein», hatte ich anlässlich des Sonderlandtags am 20. März ausgeführt. Wie bei der ersten Welle wird es auch bei der zweiten Welle wieder viele Betriebe geben, die aufgrund der Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie grosse Herausforderungen zu bewältigen haben werden.
Wir müssen nach wie vor bestrebt sein, Arbeitsplätze zu erhalten. Es ist damit zu rechnen, dass sich die Auswirkungen der Krise noch weit ins nächste Jahr ziehen werden und die Lage ist auf kaum absehbare Zeit unsicher. Die Wirtschaft ist auf die Politik angewiesen, die jetzt als verlässlicher Partner agieren muss. Die Regierung handelt deshalb vorausschauend und möchte in diesen Zeiten erhöhter Unsicherheit zumindest die gröbsten Auswirkungen abfedern. Ein Dank geht an alle, die am Massnahmenpaket 3.0 mitgewirkt haben, um das Vertrauen der Wirtschaft und der Arbeitnehmer in die Politik zu stärken.
Die VU-Fraktion begrüsst jede Massnahme, welche in diesem Zusammenhang die Leistungsbereitschaft der Wirtschaft honoriert. Und das haben wir auch im März bereits festgestellt: Es gibt Menschen im Land, die trotz Arbeit schon Mühe haben, ihre Rechnungen zu bezahlen. Bei wirtschaftlichen Krisen sind es oft gerade sie, welche unter Kündigungen zu leiden haben. Diese Krise ist ein Härtetest für unsere Volkswirtschaft. Wir dürfen in dieser Zeit niemanden vergessen!
Mit dem neuen Paket soll die coronabedingte Kurzarbeitsentschädigung bis Ende Juni 2021 verlängert werden. Zudem sieht der Bericht und Antrag vor, dass bei Bedarf weitere Erleichterungen auf allen Ebenen erfolgen können. Ebenfalls verlängert werden soll die Ausrichtung des COVID-19-Taggelds bis Ende Juni 2021. Aufgrund der Art der Tätigkeiten, die von den Corona-Massnahmen besonders eingeschränkt werden, werden einzelne Branchen besonders herausgefordert. Für diese Betriebe sollen im Sinne einer Härtefall-Regelung zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Da die gesprochenen Wirtschaftshilfen wohl zu Ende des Jahres aufgebraucht sein werden, ist eine Verlängerung angezeigt.
Der deutlich grösste Teil der Massnahmenpakete floss in die Kurzarbeitsentschädigung. Das ist auch beim Massnahmenpaket 3.0 der Fall. Vielfach hört man den Vorwurf, dass von der Kurzarbeitsentschädigung vor allem die grossen Arbeitgeber profitieren würden. Die Kurzarbeitsentschädigung wird aber direkt in Form von Löhnen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterbezahlt. Die Kurzarbeitsentschädigung ist also eine Massnahme, die massgeblich zum Erhalt von Arbeitsplätzen durch eine gemeinsame Unterstützung vom Land Liechtenstein und der Wirtschaft beiträgt.
Die Vaterländische Union spricht sich für schnelle und unbürokratische Hilfen aus und unterstützt die vorliegenden Anträge der Regierung ausnahmslos.