Erdbebenversicherung: Wir haben Handlungsbedarf
Die VU-Interpellation «Naturkatastrophenvorsorge in Liechtenstein» und der Geschäftsbericht der Finanzmarktaufsicht haben bestätigt, dass die Bevölkerung Liechtenstein bei Schadenfällen im Zusammenhang mit einem heftigeren Erdbeben zu wenig abgesichert ist. Aus unserer Sicht besteht hier klarer Handlungsbedarf.
Sämtliche Gebäude auf dem Gebiet des Fürstentums Liechtenstein sind obligatorisch bei einem in Liechtenstein zugelassenen Versicherungs-unternehmen gegen Feuer und Elementarschäden zu versichern, nicht aber gegen Erdbeben. Das könnte das Land und seine Einwohner in einem Schadensfall vor essenzielle Probleme stellen. Das bestätigt nicht nur die Interpellationsbeantwortung der Regierung zur Naturkatastrophenvorsorge in Liechtenstein, sondern auch der Geschäftsbericht 2021 der Finanzmarktaufsicht (FMA).
Im Nachgang zur Antwort der Regierung haben wir uns zusammengetan und mögliche Handlungsoptionen erörtert. Wir beschäftigen uns derzeit mit der Ausarbeitung eines parlamentarischen Vorstosses zu dieser Frage und wollen diesen in den nächsten Wochen der Öffentlichkeit vorstellen. Dabei sollen zwei Kernthemen zur Diskussion gestellt werden: Zum einen eine obligatorische Erdbebenversicherung und zum anderen eine «Eventualverpflichtung» im Schadensfall.
Auch in der Schweiz werden diese Themen derzeit stark diskutiert. Wir halten es für angezeigt, dass auch wir in Liechtenstein uns mit diesem Thema auseinandersetzen.
Gemäss FMA gibt es einen Versicherungsbestand von 30 Milliarden Franken. Wenn wir bedenken, dass diese Summe die Staatsreserven um gut das zehnfache übersteigt, erhält dieses Thema eine besondere Brisanz. Bei den Diskussionen zur Einführung einer flächendeckenden, obligatorischen Erdbebenversicherung kann argumentiert werden, dass der Versicherungszwang gegenüber einem Risiko, welches nur sehr selten eintritt, zu einer ungerechten und einseitigen Belastung von Generationen von Versicherungsnehmern bzw. Hauseigentümern führe.
Darum könnte eine Eventualverpflichtung zielführend sein. Hauseigentümer würden dabei verpflichtet, im Falle eines Schadenbebens einen bestimmten Prozentsatz des Versicherungswerts ihres Gebäudes als Einmalprämie in ein eine gemeinschaftliche Versicherung einzubringen,» erklärt der Balzner und führt ein Rechenbeispiel an: Mit zum Beispiel 0.7 Prozent auf der Gebäudeversicherungssumme könnte diese Kasse im Ereignisfall über Mittel in der Höhe von ca. 210 Mio. Franken verfügen. So hätte beispielsweise ein Hauseigentümer mit einem Gebäude von 500 000 Franken Versicherungswert im Ereignisfall eine Zahlung von 3500 Franken zu leisten.» Eine solche Zahlung, die nur alle paar Jahrzehnte bzw. Jahrhunderte anfällt, sei vertretbar, angemessen und zumutbar. Diese «Versicherungsprämie» könnte in der Höhe vom Grad des Schadensausmasses abhängig gemacht werden und würde erst zum Zeitpunkt des Schadenseintritts fällig. Wenn es um die Sicherheit unserer Bevölkerung geht, dürfen wir dieser Diskussion nicht aus dem Weg gehen. Darum möchten wir in den nächsten Wochen mit einem Vorstoss alle Interessierten zum Dialog zu dieser Frage einladen. Wir möchten für unser Vorhaben auch Mitstreiter aus anderen Landtagsfraktionen gerne einladen, ihren Vorstoss mitzutragen. Reden wir über Sicherheit! Dieses Thema müssen wir parteiübergreifend angehen. Darum ist es unser Ziel, einen überparteilich mitgetragenen Vorstoss zu präsentieren.