Wegweisende Entscheidungen
Mit der Vorlage zur S-Bahn Liechtenstein kommt ein Thema vor das Volk, welches die VU 2017 auf dem Radar hatte und seit mehr als 20 Jahren geplant wird. «Der seit Jahrzehnten ausstehende politische Grundsatzentscheid zur Zukunft des öffentlichen Verkehrs in Liechtenstein muss endlich herbeigeführt werden», hiess es im Wahlprogramm der Union für die Wahlen 2017. Am 30. August ist es nun so weit und die Bevölkerung kann sich entscheiden: Das Verkehrsministerium unter Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch hat eine abstimmungsreife Vorlage erarbeitet, die im Rahmen des Mobilitätskonzepts 2030 Liech tensteins den öffentlichen Verkehr fit macht für die Zukunft.
Zentraler Inhalt der Abstimmungsvorlage ist die S-Bahn Liechtenstein und der zugehörige Finanzbeschluss. Befasst man sich genauer mit der Vorlage, trägt Österreich beim Projekt, mit dem Pendler nachhaltig auf die Schiene gebracht werden sollen, 2/3 der Kosten. «So günstig werden wir nie mehr zu einer S-Bahn kommen», sagte Marco Caminada vom Amt für Bau und Infrastruktur bei der Präsentation des Mo bilitätskonzepts, das in sich schlüssig ist und viele wichtige Leitprojekte vorsieht, um der Staus im Land Herr zu werden. Gerade auch die Tatsache, dass die Nachbarländer in Sachen ÖV massiv aufrüsten, wird dazu führen, dass die Berufspendler attraktive Bedingungen vorfinden, um mit Bus und Bahn zur Arbeit in Liechtenstein zu gelangen. Davon pro fitieren nicht zuletzt das Liechtensteiner Gewerbe und der Liechtensteiner Binnenverkehr, weil die Strassen entlastet werden. Das eingelöste VU-Wahlversprechen eröffnet den Stimmbürgern nun die Möglichkeit und die Verantwortung, den Weg der künftigen Liechtensteiner Mobilität mitzubestimmen. Gibt es ein Ja, ist das eine gute Nachricht für das Gesamtverkehrskonzept und ein Befreiungsschlag für die Zukunft – nach Jahrzehnten des Planens und Verhandelns.
Zweiter Pass? Nicht für alle
«Eingebürgerten Frauen und Männern soll die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht werden», heisst es ebenfalls im Wahlprogramm der VU aus dem Jahr 2017. Auch hier hat man den Ankündigungen Taten folgen lassen und im Innenministerium von Dominique Hasler eine Vorlage ausgearbeitet, die abstimmungsreif ist. Sie er möglicht bei Erwerb der Liechtensteiner Staatsbürgerschaft grund sätzlich, dass Empfänger ihre bestehende Staatsbürgerschaft behalten können. Dabei kann aber nicht jeder aus dem EWR Doppelstaatsbürger werden. Denn das jeweilige Ursprungsland muss dies ebenfalls zulassen. So müssten etwa Österreicher bei einer Einbürgerung in Liechtenstein weiterhin auf ihren bisherigen Pass verzichten. Mit 20 Stimmen im Landtag erhielt die Vorlage eine deutliche 4/5-Mehrheit. Momentan ist es so, dass man in Liechtenstein nur durch Geburt oder als Liechtensteiner die Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft – sofern dieser Staat die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt – mehr als eine Liechtensteiner Staatsbürgerschaft bekommen kann. Und zwar dann, wenn ein Elternteil die liechtensteinische Staatsangehörigkeit besitzt und der andere eine aus ländische.
Starke Kritik an «HalbeHalbe»
Als dritte Abstimmungsvorlage steht an diesem denkwürdigen 30. August «HalbeHalbe» an. Nachdem die Volksinitiative im Landtag mit einer Zweidrittelmehrheit (17 Stimmen dagegen) viel mehr Gegner als Befürworter hatte, kommt sie automatisch vor das Volk. «Die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in politischen Gremien wird gefördert», soll dem Art. 31, Abs. 2 der Landesverfassung angehängt werden, der ursprünglich lautet: «Mann und Frau sind gleich berechtigt.» Das Projekt «HalbeHalbe» hat sich aus der Arbeit des Vereins Hoi Quote heraus entwickelt. Das Hauptziel des Projekts sei ein klares «Bekenntnis zur Förderung des gleichen Zugangs von Frauen und Männern zu politischen Ämtern». Der Zeitpunkt ist günstig gewählt, versuchen doch die Parteien doch vor den Landtagswahlen möglichst geschlechterparitätische Wahllisten zu erreichen.
Der Vorstoss wird unter anderem auch von der Regierung stark kritisiert. Zum einen, weil es für eine solche Förderung keine Bestimmung brauche, und zum anderen, weil ein programmatischer Artikel bei den Grundrechten nichts verloren habe. «Ein expli ziter verfassungsrechtlicher Förderauftrag, zu welchem Zweck und zu wessen Gunsten auch immer, steht nämlich in einem offen sichtlichen Spannungsverhältnis zum Gleichheitsgrundsatz als dem zen tralen Gebot unseres Ver fassungssystems», erklärte Re gie rungs chef Adrian Hasler anlässlich der Landtagsdebatte. «Wenn es also, wie erwähnt, für Mass nahmen zur Förderung der Chancengleichheit keines Ver fassungs auftrags bedarf und die Initiative nicht den Weg für eine gesetzliche Quotenregelung ebnen soll, warum braucht es dann diese Verfassungsänderung?», fragte Hasler. «Zusammenfassend ist zu sagen, dass das Ziel der Initianten durchaus anerkannt wird. Der Lösungsvorschlag der Initianten ist jedoch ebenso unnötig wie pro blematisch», so lautet das Urteil der Regierung zu dieser Initiative, die von einzelnen Vertretern aus FBP, VU und Freier Liste getragen wird.