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klar.25.03.2023
Strafmündigkeit diskutieren!

Strafmündigkeit diskutieren!

Ein Kommentar des stv. Abgeordneten Markus Gstöhl.

Die zunehmenden Meldungen von Gewaltverbrechen von Jugendlichen im deutschsprachigen Raum machen betroffen. Vor allem der aktuelle Fall in Deutschland, wo ein 12-jähriges Mädchen von einer gleichaltrigen und einer 13-jährigen Freundin auf brutalste Weise umgebracht wurde, hat eine Debatte rund um die Strafmündigkeit angestossen. Diese Debatte muss auch in Liechtenstein geführt werden. Polizistinnen und Polizisten unserer Landespolizei werden in ihrem Dienstalltag auch immer häufiger damit konfrontiert, dass nicht nur Jugendliche, sondern bereits schon strafunmündige Kinder unter 14 Jahren kriminelle Taten begehen.

Eine Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), die letztes Jahr durchgeführt wurde, zeigt auf, dass die Jugendkriminalität in der Schweiz im Lauf der vergangenen Jahre bei den 10- bis 14-Jährigen noch stärker angestiegen ist als bei 15-bis 17-Jährigen. Schwere Körperverletzungen und Diebstähle nahmen in besonderem Masse zu. In der Schweiz können Kinder bereits ab 10 Jahren strafrechtlich belangt werden. In Liechtenstein erst ab 14.

Bei einer Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters geht es nicht darum, Kinder ins Gefängnis zu stecken, sondern darum, die Möglichkeiten von Richtern zu nutzen: Sie könnten Auflagen erteilen, ermahnen und verwarnen. Die Bestrafung soll nicht im Vordergrund stehen, sondern die erzieherischen Massnahmen. Es geht darum, bei den Täterinnen und Tätern ein Umdenken zu erwirken. Es ist pädagogisch sinnvoll, schon einem 10-jährigen Kind klar zu machen, wo die Grenzen seines Handelns liegen.

Man könnte nun bemerken, dass besonders auch Familien gefordert wären, mit geeigneter Erziehung dafür zu sorgen, dass Kinder nicht kriminell werden. Oft kommen die Täterinnen und Täter aber aus dysfunktionalen Familien, die erzieherische Aufgaben aus verschiedenen Gründen nicht wahrnehmen können oder wollen. Die Ursachen dafür sind selbstverständlich auch zu analysieren. Denn in erster Linie wären die Erziehungsberechtigten in der Pflicht.

Fakt ist aber: Die Opfer von Straftaten Fragen nicht nach dem Alter des Täters, sondern fordern zum Schutz ihrer Sicherheit mit Recht ein, was der Staat seinen Bürgern schuldet, nämlich Schutz vor Verbrechen! Gegen diese alarmierende Entwicklung hin ist die Politik gefordert schnell und entschlossen zu handeln.

Person in diesem Beitrag: - #Markus Gstöhl
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