Soll Liechtenstein ebenfalls Vorbehalt gegen die IGV anbringen?
Liechtenstein ist seit 2009 Vertragsstaat der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) – den einzigen bestehenden internationalen Rechtsinstrumenten, die eine koordinierte, grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten regeln.
Als Kleinstaat mit offenen Grenzen sind wir auf verlässliche internationale Normen und Partnerschaften angewiesen. Gesundheitsnotlagen enden nicht an unserer Landesgrenze – unsere Antwort muss international eingebettet, aber national umsetzbar sein. Die überarbeiteten IGV sind dafür ein zentraler Baustein.
Kontrovers diskutiert wurde zuletzt der Aufbau nationaler Kapazitäten zum Umgang mit Fehl- und Desinformation. Die Schweiz hat hierzu einen Vorbehalt angemeldet.
Ein solcher Vorbehalt wäre für Liechtenstein jedoch rein symbolisch und ohne praktische Wirkung. Denn die IGV bekräftigen in Artikel 3 ausdrücklich die Achtung der Menschenrechte (zu denen auch die Meinungsfreiheit gehört) und betonen das souveräne Recht der Staaten, ihre Gesundheitspolitik selbst zu gestalten.
Für Liechtenstein bedeutet das: Die verfassungsmässig garantierte Meinungsfreiheit gilt uneingeschränkt – auch in Krisenzeiten. Zugleich ist der Staat verpflichtet, transparent, neutral und wissenschaftsbasiert zu informieren. Dafür bestehen bereits heute klare gesetzliche Grundlagen und bewährte parlamentarische Kontrollmechanismen. Damit sind die Anforderungen der IGV in unserem Land längst erfüllt.