«Kurzarbeit ist keine Staatshilfe im eigentlichen Sinn»
Kurzarbeit ist keine Staatshilfe im eigentlichen Sinn. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen dafür je 1% des Lohnes des Arbeitnehmers in die Arbeitslosenversicherung ein, um Arbeitslosigkeit bei kurzfristigen Krisen zu vermeiden. Bei aller Kapitalismuskritik ist fairnesshalber auch zu erwähnen, dass damit grössere Betriebe mit guten Löhnen auch mehr in die Versicherung einzahlen als die kleineren Betriebe. Somit ist das Solidaritätsprinzip in diesem Sozialwerk verankert, das bei Kurzarbeit 60% des Lohnes übernimmt.
Auf den ersten Blick ist es sicher stossend, dass grosse Betriebe Anträge auf Kurzarbeit stellen und dennoch Dividenden ausschütten. Dieses Geld haben aber Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorher eingezahlt. Würden sie diese Menschen statt in Kurzarbeit zu schicken entlassen, wäre das viel schlimmer für die ganze Volkswirtschaft. Beziehen Unternehmen hingegen anderweitig staatliche Hilfen auf Kosten der Steuerzahler und schütten ihren Aktionären von diesem Geld Dividenden aus, wäre das um einiges störender und müsste tatsächlich diskutiert werden.