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VU in den Medien05.10.2022
Krankenkassen-Reserven für Prämienzahler offen kommunizieren und gezielt einsetzen!

Krankenkassen-Reserven für Prämienzahler offen kommunizieren und gezielt einsetzen!

Ein Standpunkt von Günter Vogt, Landtagsabgeordneter der VU, zur Prämiensteigerung bei den Krankenkassen.

Gemäss der Berichterstattungen in den Medien erfolgen für das Jahr 2023 Prämienerhöhungen seitens der Liechtensteinischen Krankenkassen in der Höhe von 13.50 Franken im Durchschnitt. Die FKB schlägt um 10 Franken auf, die Concordia um 13.30 Franken und die Swica um 26.10 Franken.

Die OKP-Reserven der Krankenkassen sind beträchtlich und übersteigen die gesetzlichen Mindestgrenzen in der Regel bei Weitem. Dieses Geld gehört aber nicht den Versicherungen, dieses Geld gehört den Prämienzahlern. Sie sind primär dadurch entstanden, dass die Kassen die Kostenentwicklung verschätzt haben und zu hohe Prämien für das Folgejahr berechnet haben. Ich gehe davon aus, dass diese unnötige Reservebildung bei den Prämienzahlern höchst umstritten ist. Und hier ist meines Erachtens auch mehr Transparenz gefragt: Denn die Versicherten wissen nach den gestern kommunizierten Zahlen nicht, wo sich die Reserven zum aktuellen Zeitpunkt befinden und es wird in der Pressemitteilung des Krankenkassenverbandes auch nur zwischen den Zeilen erwähnt, dass eine Prämienerhöhung unumgänglich und der Abbau oder der Einsatz von Reserven zur Abfederung der Prämienerhöhung bereits in die Budgetplanung einkalkuliert worden sei.

Die Kassen arbeiten in der Budgetierung mit durchschnittlichen Wachstumsraten aus vergangenen Jahren und in den letzten Jahren fanden im Durchschnitt geringere Wachstumsraten in den Kosten als in den letzten zehn, fünfzehn Jahren statt. 

Somit ist für die Reserveentwicklung klar, dass diese bei einzelnen Kassen stärker, bei anderen Kassen aber weniger stark ausgefallen ist. Das Amt für Gesundheit muss diese Prämienentwicklung jeweils unter der Berücksichtigung der Reserveentwicklung mitbestimmen. 

Die Krux mit den Reserven ist, dass man diese nur einmal brauchen kann. In der Schweiz wurden in den letzten 15 bis 20 Jahren die Kassen durch das BAG, 2x verpflichtet, eine massive Senkung der Prämien durch den Abbau der Reservebildungen durchzuführen. 

Es gilt als unbestritten, dass mit den Reserven massvoll umgegangen werden muss. Wenn Reserven zu knapp bemessen sind, besteht eben die Gefahr, dass bei schwankenden Kosten überproportionale Prämiensteigerungen notwendig werden. Das ist mit Sicherheit auch nicht gewollt. In den letzten Jahren hat man auch gesehen, dass diese Reserven eine wichtige Funktion im Ausgleich der Schwankungen übernehmen können und das auch gemacht wurde. Zum aktuellen Zeitpunkt wäre es durchaus opportun, diese auch einsetzen, um Prämienentwicklungen zu dämpfen und eine Prämienerhöhungen zu vermeiden. So kann eben eine solche Prämienschwankungen zu diesem schwierigen Zeitpunkt verhindert werden.

Konsequent meiner Ansicht nach wäre es demzufolge, die Krankenkassen aufzufordern, die Reserven auf ein definiertes Niveau zu senken. Generell ist die Reservepolitik Sache der Krankenkassen. Unser Gesetz und unsere Verordnungen kennen keine Maximalreserven, sondern Bestimmungen über die Mindestreserven.

Die grösste Krankenkasse in Liechtenstein hat schon zweimal auf freiwilliger Basis Prämienrückzahlungen an die Versicherten gemacht und die Reserven entsprechend reduziert, weil sie sich bei der Prämienkalkulation eben etwas zu konservativ gezeigt hat, und das entsprechend dann den Versicherten rückerstattet.

Nun wäre dieser Zeitpunkt im Kontext der aktuellen Kostenentwicklungen wieder gekommen um mittels einer definierten Reduktion der Reserven eine Anpassung der Prämien wenn möglich zu verhindern und offen und klar den aktuellen Stand dieser vorhandenen Reserven oder den vorgesehenen Abbau zu kommunizieren! 

Person in diesem Beitrag: - #Günter Vogt
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