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VU in den Medien11.04.2022
«Das Wohnen wird schneller teurer als die Löhne steigen!»

«Das Wohnen wird schneller teurer als die Löhne steigen!»

Der stv. Abgeordnete Markus Gstöhl beantwortet die Frage der Woche der LIEWO: «Welche Massnahmen kämen für eine Förderung von bezahlbarem Wohnraum in Frage?»

Mit dem Bürgerpaket hat die VU im Jahr 2018 verschiedene Entlastungsmassnahmen für die Bevölkerung in die politische Diskussion eingebracht und grösstenteils erfolgreich über den Landtag an die Regierung überwiesen. Für Familien konnte dadurch beispielsweise die Erhöhung des Kinderabzugs erreicht werden. 

Am 04. April 2022 reichte die VU das Postulat: «bezahlbares Wohnen in Liechtenstein» beim Parlamentsdienst ein. Das Thema «bezahlbares Wohnen» betrifft besonders Familien und ist ein politischer Dauerbrenner. Um diesem entgegenwirken zu können hat die VU folgende Massnahmen im Postulat verankert. Die Regierung wird dazu eingeladen verschiedene Prüfungen zu tätigen um die Situation der Menschen – vor allem jungen Familien zu verbessern. Diese Prüfung umfasst unter anderem die bezahlbaren Mietpreise. Die Mietpreisentwicklung muss evaluiert werden. Das Wohnen wird schneller teurer als die Löhne steigen! Der Grundsatz bzw. die Regel «die Miete darf nicht höher sein als ein drittel des Lohnes» ist mit dieser Entwicklung nicht mehr zeitgemäss.

Ist eine derartige Überprüfung nicht ohne weiteres möglich – müssen entsprechende gesetzliche Grundlagen für die Zukunft geschaffen werden. Die Zwecks Hypothek benötigten Eigenmittel überfordern viele – hier soll die Regierung Stellung beziehen ob der Staat eine Bürgschaft für die 2. Hypothek eines Eigenheims übernehmen könnte. Die Abwicklung erfolgt durch die Bank – lediglich das Ausfallrisiko nach einer Verwertung der Liegenschaft durch die Bank, soll durch den Staat übernommen werden. Denkbar wäre zum Beispiel auch, dass man den kalkulatorischen Zinssatz nicht von Anfang an erfüllen muss – sondern zum Beispiel erst nach Ablauf der ersten zehnjährigen Hypothek, wo dann bereits ein Teil der Hypothekarschuld abgezahlt werden soll.

Ein weiterer Punkt ist das Wohnbaufördergesetz, dass in diesem Bereich schon länger nicht mehr angepasst wurde. Es stellt sich hier die Frage ob die Höhe der Förderungsbeiträge noch angemessen sind. Wenn man diese mit den Baukosten vergleicht, die sich in den letzten Jahren massiv erhöht haben. Das Baugesetz bzw. die Bauverordnung sind mögliche Preistreiber für Grundstücke. Die Ausnützungsziffer ist immer noch, dass Mass der Bebaubarkeit. Durch eine mögliche Abschaffung oder Anpassung der Ausnützungsziffer, könnten die Grundstücke deutlich besser bebaut werden. Der Kanton SG hat dies seit geraumer Zeit bereits umgesetzt. Das Bauland in FL ist knapp – eine optimale Verwertung der Grundstücke muss fokussiert werden. Im Vergleich zur Schweiz ist es dort möglich einen Teil des Guthabens der angesparten Pensionskasse zur Finanzierung eines Eigenheims zu verwenden. Dieses ist in FL nicht möglich und soll von der Regierung geprüft werden, damit dies breiter diskutiert werden kann um falls nötig eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Das benachbarte Ausland D-A-CH lebt schon einige Finanzierungsmodelle zu bezahlbarem Wohnraum vor. Diese sind zu prüfen, ob diese auch für Liechtenstein anwendbar wären, ohne dabei den Grundsatz der freiheitlichen Wirtschaftsordnung zu tangieren.

Das Postulat kann bei Interesse hier nachgelesen werden: Zum Postulat

Person in diesem Beitrag: - #Markus Gstöhl
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