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  • Die Seite zur Verfassungsabstimmung am 25. Februar 2024

    NEIN zur Direktwahl der Regierung

    Die Seite zur Verfassungsabstimmung am 25. Februar 2024
klar., Aktuelle Abstimmung

2024 – ein Rekordjahr für die direkte Demokratie

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VU in den Medien, Aktuelle Abstimmung

Gezielte Reformen statt abenteuerliche Experimente

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Aktuelle Abstimmung

Von Sündenböcken, Fluchtwegen und einer informierten Bevölkerung

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VU in den Medien, Aktuelle Abstimmung

«Volkswahl der Regierung»

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Alle Nachrichten anzeigen

Darum geht es bei der Abstimmung am 25. Februar

Am 25. Februar 2024 stimmt Liechtenstein über eine Verfassungsänderung ab. Die Initianten sammelten 1956 bei 1500 notwendigen Unterschriften. Mit dem vorgeschlagenen Systemwechsel soll die Bevölkerung künftig die Regierungskandidaten dem Landtag zur Wahl vorschlagen.

Die Vaterländische Union hat sich eingängig mit der Initiative befasst und im Anschluss hat der Parteivorstand eine einstimmige Nein-Parole gefasst. Auf dieser Seite finden Sie wertvolle Informationen zur Verfassungsabstimmung.

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Unnötiges Experiment

Es handelt sich um ein Experiment mit unserer Verfassung und Staatsform mit ungewissem Ausgang. Dies sagt sogar der von den DpL beigezogene Experte Glaser selbst. Gerade in unsicheren Zeiten ein gefährliches Unterfangen. Mit Staaten experimentiert man nicht.

Drohendes politisches Chaos

Viele wichtige Details sind nicht geregelt. Nach einer Annahme würden zahlreiche weitere umstrittene Gesetzesanpassungen notwendig. Es drohen weitere Referenden und ein politisches Chaos.

Neues Konfliktpotenzial

Es wird mit der Regierungsnomination durch das Volk eine direkte Konfliktlinie zwischen Fürstenhaus und Volk eröffnet. Die Hemmschwelle für das Fürstenhaus, ein unpassendes Regierungsmitglied abzulehnen, steigt massiv.

Massiver Eingriff in den Staatsaufbau

Die Verfassung von 1921 garantierte über 100 Jahre Stabilität. Ein massiver Eingriff in den Staatsaufbau bzw. die dadurch drohende Instabilität bedroht den Wohlstand unseres Landes. Stabilität ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor einer Volkswirtschaft.

  • Es sind zu viele Fragen offen!

    Thomas Zwiefelhofer

  • Nationale Interessen sind wichtiger als Parteiinteressen! (Yannick Ritter)

  • Instabilie Verhältnisse helfen nur den Oppositionsparteien, nicht dem Land und seiner Bevölkerung. (Michael Winkler)

  • Ich bin offen für Optimierungen am heutigen System, aber sicher nicht mit diesem halbfertigen Vorschlag (Dagmar Bühler-Nigsch)

    Fragen und Antworten

    • Wird die Stellung des Fürsten/Erbprinzen gestärkt?

      NEIN! Wenn das Volk die Regierung direkt wählt, dann hat sie eine grössere Legitimation, was zugegeben auf den ersten Blick verlockend klingt. Aber der vom ganzen Volk gewählte Regierungschef stünde dann praktisch «über dem Fürsten». Heute wird die Regierung vom Landtag gewählt und vom Fürsten ernannt. Somit ist die Regierung beiden Souveränen, Fürst und Volk, verantwortlich. Mit einem vom ganzen Land gewählten Regierungschef gibt es dann praktisch einen «gewählten Fürsten», der in Machtfragen mit dem Fürstenhaus konkurriert. Die DpL Initiative ist auch ein Angriff auf die Monarchie.

    • Wird der Landtag gestärkt?

      NEIN! Mit einer Volkswahl der Regierung wird der Landtag praktisch ausgeschaltet und zum «Durchwink-Gremium»: Eine vom Volk direkt legitimierte Regierung wird keinen Widerspruch des Landtags dulden. Wenn es hart auf hart kommt, zieht der Landtag den Kürzeren. Eine Ablehnung eines vom Volk vorgeschlagenen Regierungsmitglieds ginge mit einer Selbstauflösung des Landtags und Neuwahlen einher. Das könnte künftig zwar ein taktisches Element werden, ist aber der Stabilität des Landes abträglich.

    • Ist es nicht gut, wenn jeder und jede sich schon mit wenig Unterschriften als Regierungskandidat aufstellen lassen kann?

      NEIN! Heute evaluieren Parteien mit ihren Filterfunktionen, wer für ein solches Amt geeignet ist, und wer weniger. Das gelingt mit wenigen Ausnahmen meistens gut. Damit übernehmen Parteien mit ihren Gremien mit bis weit über 200 Mitgliedern in einem demokratischen Prozess die Vorauswahl. Wenn jeder «wilde Kandidat» mit wenigen Unterstützern für ein Regierungsamt kandidieren kann, dann steigt das Risiko, dass ungeeignete Kandidaten, die mitunter sogar vielleicht nur Spass- oder Provokationskandidaturen vornehmen, in die Regierung kommen. Denn bei genügend Kandidaten reicht u.U. eine relativ geringe Stimmenzahl, um ein relatives Mehr zu erhalten. Und wie erwähnt, das Wahlprozedere ist noch gar nicht geklärt. Heute wird das System von den Parteien und deren Vorauswahl stabilisiert. Die Parteien haben mit schlechten Regierungskandidaten sehr viel zu verlieren, deshalb achten sie schon heute auf das Qualifikationsprofil, bevor sie Nominationen vornehmen.

    • Gibt es eine breitere Auswahl?

      Möglich, aber tendenziell eher nicht. Die Kandidatensuche für politische Ämter ist in den letzten Jahren nicht einfacher geworden. Wird die Wahl dann noch stärker auf die Person zugespitzt ist davon auszugehen, dass sich noch weniger GEEIGNETE Kandidierende diesem zusätzlichen Stress aussetzen. Es erhöht aber die Chance, dass sich eher narzisstisch oder anderweitig motivierte Personen zur Wahl stellen. Das würde dann aber erfahrungsgemäss dem liberal-demokratischen System eher schaden als nützen.

    • Wird das Volk wirklich gestärkt?

      Auf den ersten Blick: Ja! Bei genauerer Betrachtung: NEIN! Ja, mit dem Vorschlag kann die Bevölkerung dem Landtag die Regierung vorschlagen. Beim nicht geregelten Auswahlprozess dieser Kandidaten kann sich aber mitunter ein relativ kleiner Teil der Bevölkerung gegen die Mehrheit durchsetzen. Ein Beispiel: Kandidieren fünf Personen für das Amt des Regierungschefs, reichen u.U. knapp über 20 Prozent der Stimmen für ein relatives Mehr. Wird die Wahl so geregelt, dass eine Stichwahl der besten zwei Kandidaten nötig wird, dann kann ebenfalls eine Minderheit der Bevölkerung bestimmen, wer für das Amt in Frage kommt, weil diese ja die Kandidaten selektiert. Zudem ist durch eine Zunahme der nötigen Wahlgänge eher mit sinkender Wahlbeteiligung zu rechnen, weil sich zunehmende Teile der Bevölkerung für keinen der übrig gebliebenen Kandidaten entscheiden will. Deshalb kann insgesamt wohl nicht von einer Stärkung des Einflusses des Volkes gesprochen werden.

    • Wird Politik mit der Verfassungsänderung volksnaher?

      NEIN! Bereits heute kennt Liechtenstein die Persönlichkeitswahl. Gerade in einem kleinen Land sind persönliche Bekanntschaften wichtig. Kandidaten sind bekannt und in der Regel in Liechtenstein verankert. Deshalb werden die besten zur Wahl stehenden Köpfe gewählt. Auch heute geben Parteien bekannt, wer im Falle einer Koalitionsbildung in die Regierung kommt. Das Stimmvolk ist sich der Regeln bewusst. Mit einer Zuspitzung auf reine Persönlichkeitswahlen wird man anfälliger auf finanzintensive und schmutzige Wahlkämpfe, und gerade vermögendere Kandidierende hätten da einen grossen Vorteil gegenüber weniger finanzstarken. So wird eher das Ego der Kandidaten ins Zentrum gerückt und weniger die Bedürfnisse des Volkes.

    • Was wird mit dem neuen System besser?

      NICHTS! Im ungewissen Idealfall läuft das neue System so gut und effizient wie das aktuelle. Weshalb also die grossen Risiken eingehen?

    • Wird Politik konsequenter?

      NEIN! Die Regierung muss sich immer abstimmen. Heute werden mit stabilen Mehrheiten, Sperrminoritäten und klaren Ressortzuständigkeiten in der Regierung Entscheidungen in der Regel gut herbeigeführt. Bei einer «bunt zusammengewürfelten Regierungstruppe» wird alles unübersichtlicher und sehr wahrscheinlich chaotischer. Zudem hätte unter Umständen die Regierung keine Mehrheit im Landtag. Es droht eine Systemblockade – und damit häufiger Neuwahlen.

    Weitere Infos und Links

    Artikel und Studien

    Die Direktwahl der Regierung in Liechtenstein.
    Von Thomas Nigg, M.A. HSG 

    Direktwahl der Regierung. Beispiele, Szenarien, Machbarkeit
    Von Christian Frommelt, Thomas Milic, Patricia M. Schiess Rütimann

    Der Einbezug des Volkes bei der Bestellung der Regierung des Fürstentums Liechtenstein

    Von Andreas Glaser, Luka Markic und Martina Stirnimann 

    Kurzgutachten des Liechtenstein-Instituts zur DpL-Initiative (Juli 2023).
    Von Thomas Milic und Christian Fommelt

    Informationsbroschüren und Links

    Informationen zum Initiativbegehren über die Direktwahl der Regierung
    Regierung des Fürstentums Liechtenstein

    Informationen der Regierung zur Verfassungsinitiative «Einbezug des Volkes bei der Bestellung der Regierung»

    Kampagnenseite der Initianten (DpL)

     


    Radiobeiträge

    Vorbericht zur Diskussionssendung vom 29. Januar

    Beitrag zur Diskussionssendung im Rathaussaal Vaduz vom 29. Januar

    Interview mit Forschungsleiter Politik des Liechtenstein-Instituts, Thomas Milic, auf Radio L vom 4. Februar

    Beitrag zur VU-Diskussionsveranstaltung vom 5. Februar

    Beitrag zum Abstimmungskampf vom 6. Februar


    Videobeiträge

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