Zweitwohnungsabgabe: Kosten-Nutzen-Verhältnis ist fraglich
von Manfred Kaufmann
Diese Abgabe soll die touristische Infrastruktur im Berggebiet mitfinanzieren. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Bruttogeschossfläche der Wohnung und beträgt maximal 15 Franken pro Quadratmeter. Beim Studium der Vorlage kamen mir je länger, desto mehr Zweifel auf, insbesondere was das Kosten-Nutzen-Verhältnis angeht.
Der administrative Aufwand für die Erhebung und Überwachung der Abgabe ist erheblich und trifft hauptsächlich die Gemeinde Triesenberg. Dieser Aufwand entsteht besonders bei der initialen Umsetzung der Abgabe, wie der Ausarbeitung eines Reglements und der Erstellung sowie Bereinigung eines Zweitwohnungsregisters. Auch der jährliche Vollzug der Abgabe, die Veranlagung, das Überwachen der Zahlungseingänge und das Mahnwesen verursachen zusätzlichen Aufwand. Zweitwohnungsbesitzer könnten zudem Umgehungsmöglichkeiten nutzen, welche die Gemeinde überwachen muss, was weiteren Aufwand bedeutet.
In der Vernehmlassung gab es bereits Stellungnahmen, die die Verfassungsmässigkeit der Abgabe in Frage stellten. Dies könnte längere und teure Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen. Unter dem Strich könnte es sein, dass somit nicht viel von dieser Abgabe übrig bleibt, weshalb sich die Regierung überlegen sollte, ob die touristische Infrastruktur nicht einfacher finanziert werden kann. Eine Möglichkeit wäre eine direkte Zahlung an die betroffenen Institutionen wie die Gemeinde, Bergbahnen oder den Tourismus, die sich zur transparenten Offenlegung der verwendeten Gelder verpflichten müssten. Die Sicherung der Bergbahnen und die Weiterentwicklung des Bergtourismus sollten es wert sein. Letztlich liegt der Erhalt der Bergbahnen und die Förderung einer guten touristischen Infrastruktur im staatlichen Gesamtinteresse. Das zuständige Wirtschaftsministerium sollte somit Alternativen prüfen.