Zeitvorsorge ist zukunftsträchtig
Das realistische Szenario «Trend» des Amts für Volkswirtschaft zeigt: 2050 werden knapp 12 Prozent der Bevölkerung über 80 Jahre alt sein. Heute ist ein Drittel der über 85-Jährigen mittel bis schwer pflegebedürftig. Auf 100 Personen unter 65 werden dann 53 Personen über 65 kommen. 2014 waren es 25 Ü-65er. 28.6 Prozent der Bevölkerung werden in gut 30 Jahren älter sein als 65 Jahre. 2014 waren dies noch 16 Prozent.
Der demografische Wandel und die damit verbundene Überalterung der Gesellschaft wird die wohl grösste Herausforderung der nächsten Jahrzehnte sein. Gehen die Babyboomer in grosser Zahl in die wohlverdiente Pension, werden nicht nur die Sozialwerke und weitgehend staatlich ermöglichten Institutionen wie LAK, Lebens- und Familienhilfen gefordert sein – auch die Zivilgesellschaft ist gefordert, wenn man unseren Eltern und Grosseltern weiterhin ein Altern in Würde ermöglichen will.
Solidarität stärken
Mit dem Vorstoss zur Zeitvorsorge wollte die VU bewusst machen, dass es auch kreative Ansätze benötigt, um diesem Wandel Herr zu werden. Wer Zeit schenkt, um Betreuungleistungen zu geben, soll später davon profitieren können, wenn er selbst Betreuung braucht. So einfach lässt sich das Prinzip der Institutionen Kiss (Keep it Small and Simple), Zeitpolster etc. zusammenfassen. Ein Zeitkonto funktioniert stellvertretend für irgendwelche monetäre Beiträge als Berechnungsgrundlage für dieses Instrument der sogennanten 4. Säule der Altersvorsorge. In der Postulatsbeantwortung der Regierung wird sauber und gründlich vorgestellt, was solche Institutionen auszeichnet: Nicht nur, dass sie die Menschen unterstützen und nach dem Solidaritätsprinzip funktionieren. Sie bringen – gemäss Erfahrungen bestehender Institutionen auch Menschen in die Freiwilligenarbeit, die vorher kein privates Freiwilligenengagement geleistet haben.
Ein wünschenswerter Ansatz
Die Regierung findet, dass eine zentrale und landesweite Zeitvorsorge begrüssenswert ist und sieht hier die Zivilgesellschaft in der Pflicht. Es sei vorstellbar, dass sich der Staat durch den Abschluss einer Leistungsvereinbarung bzw. «Gewährung eines jährlichen Beitrages, um die Verwaltungskosten oder einen Teil davon zu decken, beteiligt, nachdem ein Projekt von Privaten erfolgreich initiiert worden ist. Ein Blick in den Bericht und Antrag 99/2019 mit der Postulatsbeantwortung lohnt sich auf jeden Fall. Neben der fachlichen Beurteilung ist auch die Übersicht zum Thema Altersbetreuung und zu den verschiedenen Zeitvorsorgemodellen sehr aufschlussreich. Mit Spannung wird vonseiten der VU die Diskussion im Landtag erwartet. (mw)