«Wir können nicht jeden Fall von Sexualstraftaten nach einem Schema F abhandeln»
Jeden Tag verwenden wir «Ja» und «Nein» auf unzählige Arten. Wir nicken, schütteln den Kopf, lächeln, runzeln die Stirn, geben ein Handzeichen oder drücken uns mit Worten aus.
Für manche von uns braucht es eine gewisse Vertrauensbasis, damit ein «Nein» über die Lippen kommt, anderen fällt es leicht, «Nein» zu sagen. Dasselbe gilt auch bei einem «Ja». Eine einheitliche Lösung ob jemand «Ja» oder «Nein» sagt und wann dies passiert, gibt es meiner Meinung nach nicht.
In Bezug auf die Debatte im Ständerat bin ich der Meinung, dass es nicht die Lösung sein kann, dass nur die «nur Ja ist Ja»-Äusserung die Selbstbestimmung des Opfers ausdrückt. Eine gute gesetzliche Basis ist wichtig, aber wir sollten uns nicht überregulieren. Wir können nicht jeden Fall von Sexualstraftaten nach einem Schema F abhandeln. In Liechtenstein werden heute die verschiedenen Sexualdelikte unterschieden und nicht alle Übergriffe gleich als eine Vergewaltigung angesehen.
Die Thematik rund um das Sexualstrafrecht ist aufgrund der VU-Motion derzeit in Behandlung. Das Strafmass der Vergewaltigung wird nachgebessert, um die Taten angemessener zu bestrafen. Zur Prävention hilft aber vor allem gesellschaftliche Aufklärung im Umgang mit solchen Situationen, damit es gar nicht so weit kommt.