Wie gut funktioniert der Tierschutz in Liechtenstein?
von Hubert Büchel, stv. Landtagsabgeordneter
Die Schlagzeilen der vergangenen Monate und Jahre rund um Vorfälle von Tierquälerei sorgten zu Recht für erhitzte Gemüter in der Bevölkerung. Trauriger Höhepunkt dieser Vorfälle war das schockierende Video, das bei einem Landwirtschaftlichen Betrieb in Eschen entstanden ist und die grausame Hinrichtung einer Kuh zeigt.
Die Fraktion der VU im Landtag sieht sich durch diesen gesellschaftlichen Dialog veranlasst, das Tierschutzgesetz genauer unter die Lupe zu nehmen. Mit einem Postulat sollen Fragen rund um die Bemessung des Strafmasses, die Rolle des Tierschutzbeauftragten und die Wirksamkeit des Tierschutzgesetzes insgesamt geklärt werden.
Sind die Strafen zu gering?
Wenn Fälle von Tierquälereien in der Öffentlichkeit bekannt werden, wird es aus verständlichen Gründen sehr emotional. Zum Glück leben wir in einer Gesellschaft, welche solche Vorfälle, bei denen Menschen bzw. Tierhalter gegenüber wehrlosen Tieren Gewalt anwenden, verurteilt. Wird in solchen Fällen dann von den Gerichten Recht gesprochen, empfindet ein grosser Teil in der Bevölkerung das Strafmass für zu gering. Das ist im Sinne der gegebenen Emotionalität nachvollziehbar.
Mit dem jüngsten Vorstoss in diese Richtung möchte die VU-Fraktion die Regierung dazu auffordern, die aktuelle Gesetzgebung auf mögliche Defizite hin zu untersuchen. «Wo genügt das Tierschutzgesetz in Liechtenstein und wo müsste man nachbessern? Genügen die Strafrahmen im Strafgesetzbuch oder gibt es mit erhöhten Strafrahmen Potenzial, die Abschreckungswirkung zu erhöhen?», diese Fragen stellt die VU-Fraktion in ihrem Postulat.
Die Rolle des Tierschutzbeauftragten
Mit den Fällen von Tierquälerei wird in der Debatte auch immer wieder die Rolle des Tierschutzbeauftragten thematisiert. Dieser ist gemäss dem Gesetz mittlerweile seit zehn Jahren im Amt. Im Postulat fordert die VU weiters, die Rolle des Tierschutzbeauftragten nach zehn Jahren genauer zu prüfen. Dabei erhält die Regierung auch die Möglichkeit, die Funktion genauer zu durchleuchten und wo nötig Anpassungen vorzunehmen. Schliesslich ist es in jedem modernen Unternehmen Standard, dass Funktionsprofile hinsichtlich ihrer Wirksamkeit regelmässig überprüft werden. Die Postulanten halten nach zehn Jahren eine solche Überprüfung für angezeigt. Bei manchen herrscht Unverständnis darüber, dass der aktuelle Tierschutzbeauftragte nicht in Liechtenstein lebt und arbeitet. Es handelt sich um einen liechtensteinischen Veterinärmediziner, der in Oberösterreich praktiziert. Der VU-Fraktion ist es ein Anliegen, zu betonen, dass es bei der Prüfung des Funktionsprofils nicht das Ziel ist, dieser Person ein schlechtes Arbeitszeugnis auszustellen oder die Eignung in Frage zu stellen. Im Gegenteil: Um so ein verantwortungsvolles Amt ausüben zu können sind das Profil des Tierschutzbeauftragten und die erforderlichen Ausbildungen sehr umfangreich. Auch bei diesem Thema bekommt die Regierung in der Postulatsbeantwortung die Möglichkeit, der Öffentlichkeit darzulegen, warum der Tierschutz in Liechtenstein derzeit so aufgestellt ist.
Beitrag zu sachlicher Debatte
Dass angesichts der Fälle in jüngster Zeit die Wogen hoch gehen, ist nur allzu verständlich. Darum bittet die VU-Fraktion im Landtag um objektive Aufklärung der Regierung. Die Regierung kann nach einer eingehenden Analyse darlegen, warum sie z.B. eine Verschärfung des Strafmasses befürwortet oder eben nicht. Somit kann dies auch gegenüber der Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar begründet werden. Die VU-Fraktion erhofft sich davon mehr Informationen rund um das Thema Tierschutz, damit die notwendigen politischen Debatten sachlich weitergeführt werden können.
Zudem ist den Postulanten bei der genaueren Betrachtung des aktuellen Tierschutzgesetzes aufgefallen, dass die Regierung bei der letzten Reform des Strafgesetzbuches im Jahr 2019 in der «Nebengesetzgebung» (u.a. im Tierschutzgesetz, Strassenverkehrsgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Waffengesetz) vergessen hat, den Strafrahmen bei den Tagessätzen anzupassen, was sie nun nachholen kann. Die Fraktion der VU freut sich auf eine gute Diskussion im Landtag und erhofft sich natürlich Unterstützung von anderen Parteien, um eine mehrheitliche Zustimmung für eine Überweisung an die Regierung zu erreichen.