VU will mehr Transparenz in den Jahresrechnungen öffentlicher Unternehmen
Die öffentlichen Unternehmen in Liechtenstein erhalten Staatsbeiträge in Millionenhöhe. Der Landtag nimmt die jährlichen Geschäftsberichte jeweils zur Kenntnis und wirkt bei den Eigner- und Beteiligungsstrategien mit. Ihm werden teils Geschäftsberichte vorgelegt, welche nach den allgemeinen Rechnungslegungsvorschriften des PGR erstellt werden. Gemäss diesen Vorschriften ist es gesetzlich gemäss Art. 1052 PGR möglich, sogenannte stille Reserven zu bilden und die Vermögens- und Ertragsverhältnisse zahlenmässig schlechter darzustellen als sie tatsächlich sind. Diese Reserven können in «schlechten» Jahren genutzt werden, um die Vermögens- und Ertragslage besser darzustellen. Das sorgt vielfach für Unsicherheiten im Umgang mit den entsprechenden Unternehmen. Ihnen ist dafür kein Vorwurf zu machen, sie handeln ja rechtskonform. Allerdings kann die Art der Rechnungslegung die Öffentlichkeit – allen voran die Politik – in die Irre führen und Entscheidungen wesentlich beeinflussen. Beispielsweise können zu hohe Abschreibungen bei den Sachanlagen vorgenommen werden oder die Rückstellungen zu hoch ausgewiesen werden. Würde man die allgemeinen und die ergänzenden Vorschriften nach dem PGR anwenden, so müssten die ausgewiesenen Zahlen in der Bilanz den tatsächlichen Werten entsprechen und stille Reserven wären nicht mehr zugelassen.
Für die Beurteilung der Sachlage sind die Landtagsabgeordneten aber auch die Bevölkerung auf Transparenz angewiesen. Um Situationen beurteilen zu können, müssen wir wissen, wie es tatsächlich um das jeweilige Unternehmen steht. Ein Beispiel: Beim Landesspital wurde im November 2018 über ein Forderungsverzicht auf das Darlehen vom Land Liechtenstein in der Höhe von 2.3 Mio. Franken debattiert. Der Abgeordnete Manfred Kaufmann beantragte einen Rangrücktritt auf das Darlehen und wollte die tatsächlichen Werte der Jahresrechnung sehen. Der Antrag wurde angenommen. Eine spätere Überprüfung zeigte auf, dass die Jahresrechnung 2017 des Landesspitals Rückstellungen für zukünftige Investitionen von CHF 3.1 Mio. enthielt, welche bei einer Rechnungslegung nach tatsächlichen Werten (True & Fair View) nicht zulässig wäre und sich somit das Eigenkapital des Landesspitals um diese CHF 3.1 Mio. erhöhen würde.
Das Postulat der Fraktion der Vaterländischen Union bezweckt daher, dass Diskussionen rund um die finanzielle Situation von öffentlichen Unternehmen in der Öffentlichkeit zu objektivieren. Als Entscheidungsgrundlage sollten auch den Entscheidungsträgern die tatsächlichen Werte zugrunde liegen. Das Postulat wurde von allen Abgeordneten der VU unterzeichnet und heute, 3.9.19, im Landtagssekretariat abgegeben. Damit sollte es voraussichtlich im Oktober-Landtag behandelt werden.