VU will Familienarbeit stärken – Motion eingereicht
Die Motion schliesst an das VU-Postulat vom 8. November 2017 an. Im Postulat «Alters- und Risikovorsorge für nicht oder geringfügig erwerbstätige Elternteile» wollte die VU-Fraktion von der Regierung abgeklärt haben, welche Möglichkeiten es für nicht oder geringfügig erwerbstätige Elternteile gibt, um im Sinne einer der Pensionskasse ähnlichen Lösung gegen die wirtschaftlichen Folgen der Invalidität, des Todes und des Alters versichert zu sein. Die Regierung würdigte den Vorstoss und anerkannte das Anliegen der Postulaten, führte aber im Ergebnis aus, «dass die von den Postulanten vorgeschlagene Lösung mit einem unverhältnismässig hohen Aufwand verbunden und mit dem bestehenden, bewährten System der betrieblichen Personalvorsorge nicht kompatibel ist».
Dies führte im November 2018 im Landtag zu Kritik und das Postulat wurde mit 13 Stimmen nur knapp abgeschrieben. «Wir haben versucht, zu einem komplexen Thema einen konstruktiven, neuen Ansatz einzubringen. Die Antworten der Regierung fallen im Tenor stereotypisch aus», erklärte Violanda Lanter im Landtag anlässlich der Postulatsbeantwortung. Sie bezeichnete den gewählten Ansatz der Regierung und die Bandbreite der evaluierten Möglichkeiten als «ernüchternd».
Lücken mit eigenständiger Lösung schliessen
Nun legt die VU einen neuen Vorstoss vor. Die Regierung wird darin «beauftragt, dem Landtag ein Gesetz zur Beschlussfassung vorzulegen, das im Rahmen einer eigenständigen Lösung unabhängig der beruflichen Vorsorge, womöglich in Anlehnung an die Erziehungsgutschriften im Sinne des AHVG, Lücken in der Alters- und Risikovorsorge schliesst, die nachweislich durch das Erbringen von unbezahlter Familien- und Erziehungsarbeit entstanden sind.»
Die Vorsorgesituation bei der 2. Säule weise bei Nicht- oder Teilerwerbstätigkeit infolge Kinderbetreuung sowohl im Todesfall als auch im Falle von Invalidität empfindliche Lücken für die Familie auf, schreibt die VU-Fraktion in der Begründung. «Diese werden durch die Leistungen aus der AHV/IV nur ungenügend abgesichert. Was die Altersvorsorge anbelangt, so weisen die AHV-IV-FAK-Anstalten in ihrem Geschäftsbericht 2017 auf Seite 47 auch darauf hin, dass insbesondere Personen ohne eigene zweite Säule einem hohen Armutsrisiko ausgesetzt sind.» Die Gleichwertigkeit der Familienmodelle und die Wahlfreiheit der Eltern zwischen den verschiedenen Formen der Kinderbetreuung dürfen nicht nur Lippenbekenntnis bleiben. «Die Motion ist jedoch bewusst offen formuliert. Der Regierung wird die Stossrichtung im Sinne einer Zielsetzung vorgegeben, es werden ihr aber keine weiteren Vorgaben zur Umsetzung gemacht.»