VU-Fraktion für nationalen Schulterschluss
Seit heute gelten in Liechtenstein drastische Massnahmen, welche das soziale Leben massiv einschränken. Das Beste, was man derzeit für seine Mitmenschen tun kann, ist es, zu Hause zu bleiben. Ziel muss es sein, die Verbreitung des Covid-19-Virus zu verlangsamen. Die Regierung, allen voran die Ministerien von Daniel Risch, Dominique Hasler und Mauro Pedrazzini, unternimmt derzeit alles, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten und negative Konsequenzen wirtschaftlicher Natur auf Unternehmen und Menschen in Liechtenstein abzufedern. Es wird hier auf politischer Ebene rasch gehandelt und es wurde bereits ein Sonderlandtag in Aussicht gestellt, um wirtschaftliche Massnahmen zu ergreifen, welche schnelle Hilfe für die Betroffenen garantieren sollen.
Die Vaterländische Union im Allgemeinen und die Landtagsfraktion unterstützt die Bemühungen unserer Regierung ausdrücklich. Die ausserordentliche Situation erfordert ausserordentliche Massnahmen. Bei diesen Massnahmen wollen wir, dass alle politischen Kräfte gleichermassen informiert sind. Ein nationaler Schulterschluss ist nur dort möglich, wo wir parteipolitische Überlegungen in den Hintergrund stellen. Die politischen Gremien sind gefordert, diese Kommunikation zu ermöglichen und auch einzufordern.
Der VU-Fraktion ist es an dieser Stelle ein besonderes Bedürfnis, all jene Menschen zu erwähnen, die in dieser Zeit in Regierung, Verwaltung, Gesundheitswesen aber auch in Lebensmittelläden, Apotheken oder Tankstellen dafür sorgen, dass unsere Grundversorgung gesichert ist. Sie tragen grosse Risiken, um unser Gemeinwohl zu sichern. Hier sind auch die ehrenamtlichen Helfer, zum Beispiel in den Rettungs- und Hilfsorganisationen, zu nennen. Wir danken von Herzen für Ihren Einsatz! Mit Freude nehmen wir auch zur Kenntnis, dass sich die Bevölkerung für Hilfsangebote unterschiedlicher Art untereinander vernetzt. Dieses zivile Engagement im Dienst der Öffentlichkeit halten wir für ein Gebot der Stunde. Das begrüssen wir ausdrücklich.