VU-Fraktion für mehr Transparenz
von Manfred Kaufmann
Im Oktober-Landtag wird das Postulat der VU-Landtagsfraktion für mehr Transparenz in Jahresrechungen öffentlicher Unternehmen behandelt. Das Postulat zielt darauf ab, dass öffentliche Unternehmen zukünftig nicht mehr durch die Bildung und Auflösung von stillen Reserven die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage «verschleiern» können. Das sorgt für mehr Transparenz in der Beurteilung der Finanzen.
Rechtskonformität gegeben
Die öffentlichen Unternehmen in Liechtenstein erhalten Staatsbeiträge in Millionenhöhe. Der Landtag nimmt die jährlichen Jahresrechnungen jeweils zur Kenntnis. Ihm werden teils Jahresrechnungen vorgelegt, welche nur den Minimalstandards der allgemeinen Rechnungslegungsvorschriften des PGR entsprechen. Gemäss diesen Vorschriften ist es gesetzlich möglich, sogenannte stille Reserven zu bilden und die Vermögens- und Ertragsverhältnisse zahlenmässig schlechter darzustellen als sie tatsächlich sind. Diese stillen Reserven können in schlechten Jahren genutzt werden, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens besser darzustellen, um beispielsweise beim Staat zusätzliche Mittel zu beantragen. Für die Postulanten ist es wichtig zu erwähnen, dass den Unternehmen dafür überhaupt kein Vorwurf gemacht werden kann, da diese sich rechtskonform verhalten.
Allerdings kann die Art der Rechnungslegung die Öffentlichkeit – allen voran die Politik – in die Irre führen und Entscheidungen wesentlich beeinflussen. Beispielsweise können zu hohe Abschreibungen bei den Sachanlagen vorgenommen werden oder die Rückstellungen zu hoch ausgewiesen werden. Anders sieht es bei der Anwendung der ergänzenden Rechnungslegungsvorschriften des PGR aus, welche beispielsweise für eine liechtensteinische Aktiengesellschaft zwingend vorgeschrieben sind und auf dem „True-and-Fair-View-Konzept“ basieren. Dabei müssen die ausgewiesenen Zahlen in der Bilanz den tatsächlichen Werten entsprechen und stille Reserven sind nicht mehr zugelassen. Das Anlagevermögen ist bspw. über die betriebswirtschaftlich notwendige Nutzungsdauer abzuschreiben und Rückstellungen dürfen nur unter gewissen Voraussetzungen gebildet werden.
2.3 Mio. Franken «gespart»
Dass tatsächliche Zahlen sehr wichtig als Entscheidungsgrundlage im Landtag sind, zeigt das Beispiel vom Liechtensteinischen Landesspital. Hier wurde im November 2018 über ein Forderungsverzicht auf das Darlehen vom Land Liechtenstein in der Höhe von 2.3 Mio. Franken debattiert. Durch diesen Verzicht sollte die angebliche Überschuldung des Landesspitals verhindert werden. Auf meinen Antrag hin, wurde am Ende im Landtag die Entscheidung verschoben, da man zuerst eine Jahresrechnung nach tatsächlichen Werten sehen wollte, bevor der Staatshaushalt mit 2.3 Mio. Franken belastet wird. Eine spätere Überprüfung durch das Gesundheitsministerium und den Finanzverantwortlichen des Landesspitals zeigte auf, dass die Jahresrechnung 2017 in den Rückstellungen stille Reserven von 3.1 Mio. Franken enthalten hat. Bei einer Rechnungslegung nach tatsächlichen Werten, also nach dem sogenannten True & Fair View-Prinzip, müssten diese stillen Reserven aufgelöst werden und das Eigenkapitalpolster des Landesspitals würde sich um 3.1 Mio. Franken erhöhen. Dieser Betrag übersteigt sogar den geplanten Forderungsverzicht von 2.3 Mio. Franken und zeigt eindrücklich, dass «intransparente» Jahresrechnungen zu Fehlentscheidungen des Landtages führen können. Auch die Jahresrechnung der LieMobil aus dem Jahr 2018 wurde nach den allgemeinen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt und das obwohl diese einen Staatsbeitrag von 14.3 Mio. Franken pro Jahr erhält. Transparenz ist hier das Gebot der Stunde. Daher ist die aktuelle Praxis der Rechnungslegung in den Augen der Postulanten anzupassen. Wenn der Landtag wichtige und wegweisende Entscheidungen über öffentlichen Unternehmen zu fällen hat, so müssen auch Jahresrechnungen mit tatsächlichen Werten als Besprechungs- und Entscheidungsgrundlage vorgelegt werden. Der Landtag benötigt mehr Transparenz, um richtige Entscheidungen treffen zu können.
Natürlich muss die Kirche im Dorf bleiben. Was die Postulanten erwarten, ist die Anwendung von Grundsätzen, wie sie jede Aktiengesellschaft in Liechtenstein auch anwenden muss. Alle öffentlichen Unternehmen sollten dazu verpflichtet werden, eine Jahresrechnung nach einem True-and-Fair-View-Konzept zu erstellen. Die Postulanten sind überzeugt, dass sich der Mehraufwand für die betroffenen Unternehmen in Grenzen hält und sowohl der Landtag als auch die Regierung dadurch eine bessere Grundlage für Beschlüsse und Entscheidungen haben wird. Dies im Sinne von mehr Transparenz für den Landtag und die Öffentlichkeit.