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klar.28.04.2022
VU fordert bessere Familienunterstützung

VU fordert bessere Familienunterstützung

Nach dem Bürgerpaket im Jahr 2018 hat die VU-Fraktion das Bürgerpaket 2.0 ins Leben gerufen. Darin geht es nicht nur um die Prüfung genereller Erhöhungen von Familienzulagen, sondern auch um die Schaffung einer Ausbildungszulage.

von Fraktionssprecher Manfred Kaufmann

Mit dem aktuellen Postulat wollen wir nun eine finanzielle Entlastung bzw. Unterstützung für Familien erzielen. Dies einerseits mit der Schaffung von Ausbildungszulagen wie dies bspw. die Schweiz oder Österreich kennt sowie mit der Erhöhung der Kinder- und Geburtenzulage. 

Gemäss Prüfauftrag im Postulat wird dabei die Regierung eingeladen zu prüfen, welche Auswirkungen die erweiterte Ausrichtung von Kinderzulagen bzw. einer neu zu schaffenden Ausbildungszulage bei Kindern in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr hat. Es soll aufgezeigt werden, welche gesetzlichen Anpassungen notwendig wären, um hier besonders Familien in Liechtenstein zu entlasten. Besonders soll dabei auch die Perspektive einer generellen Erhöhung der Kinderzulagen, da diese seit 15 Jahren nicht mehr der Teuerung angepasst wurden, sowie die schon länger notwendige und immer wieder geforderte Indexierung der Geburtenzulage geprüft werden.

Schaffung einer Ausbildungszulage prüfen

Die Familienzulagen in Liechtenstein sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Kinderzulagen erhält, wer für eigene Nachkommen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aufzukommen hat.

Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind monatlich 280 Franken. Sie erhöht sich mit Beginn des Monats, in dem das Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat, auf monatlich 330 Franken. Während in Liechtenstein die Kinderzulage bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes ausbezahlt wird, gibt es in der Schweiz grundsätzlich bis zum 16. Lebensjahr eine Kinderzulage und vom 16. bis 25. Lebensjahr eine Ausbildungszulage, jedoch längstens bis zum Abschluss der Ausbildung. Wenn ein Kind ab 16 Jahren in Ausbildung ist, wird die bisherige Zulage betragsmässig in allen Kantonen sogar noch erhöht. Auch in Österreich kommt ein ähnliches Modell wie in der Schweiz zur Anwendung, wonach über den 18. Geburtstag hinaus, bei einer Ausbildung des Kindes, Auszahlungen erfolgen.

Im Kanton Zug beispielsweise betragen die Kinderzulagen bis zum 18. Lebensjahr 300 Franken pro Monat. Vom 19. bis maximal zum 25. Lebensjahr werden diese in Form einer Ausbildungszulage auf 350 Franken pro Monat erhöht. 

Durch diese Ausrichtung der Ausbildungszulage setzt die Schweiz somit auf die Unterstützung von Familien mit Kindern in Ausbildung und erhöht deshalb auch die Zulage ab dem Ausbildungsalter. Ein klares Bekenntnis!

Schweiz fördert besser

Die Unterhaltspflicht der Eltern in Liechtenstein endet auch nicht mit dem 18. Geburtstag, sondern nach der Erstausbildung des Kindes. Gemäss Merkblatt zum Kindsunterhalt vom Amt für Soziale Dienste ist die Dauer der Unterhaltspflicht in Liechtenstein nicht an ein bestimmtes Alter des Kindes gebunden. Eltern müssen bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes Unterhalt leisten. 

Wir haben Vergleiche mit der Schweiz gemacht. Dort ist es so, dass die Kinderzulage bis zum 16. Lebensjahr 200 Franken beträgt und danach bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zum vollendeten 25. Altersjahr 250  Franken, wobei die Kantone selbstverständlich höhere Zulagen bestimmen können. Man sieht dabei aber klar, dass die Zulage mit dem höheren Alter erhöht wird, wenn sie bei uns in Liechtenstein beendet wird. 

Für ein Kind wird in Liechtenstein bis zum 18. Lebensjahr maximal eine Kinderzulage von insgesamt 65 280 Franken ausbezahlt. Das sind 9 120 weniger als in St. Gallen, 6 120 weniger als in Graubünden und gar 28 920 weniger als im Kanton Zug. Unseren Berechnungen zufolge, würde diese Investition pro Jahr bei einer Ausbildungszulage von 150 Franken pro Monat 2.7 Mio. Franken pro Jahr kosten. Bei 250 Franken Ausbildungszulage wären es 4.5 Mio. und bei 300 Franken 5.4 Mio.Franken pro Jahr.

Höhe der Kinderzulage

Bei der Betrachtung der Familienzulagen ist auffällig, dass diese Beträge seit 2007 konstant geblieben sind und somit nicht angepasst wurden. Gleiches gilt auch für die Alleinerziehenden- und Geburtenzulagen. Gerade bei den Alleinerziehendenzulagen sprechen viele Betroffene heute bei den 110 Franken pro Monat eher von einer «kleinen Anerkennung» als von einer massgeblichen Unterstützung. Hier bietet sich im Zuge der Postulatsbeantwortung eine Prüfung an. Bedenkt man, dass von 1986 bis 2007 – also einem Zeitraum von 21 Jahren – eine Erhöhung um 180 Franken bei den Kinderzulagen und um 1800 Franken bei den Geburtszulagen erfolgte, dürfte sich der Betrag in den vergangenen 15 Jahren ebenfalls massgeblich erhöhen, zumal sich die Kosten für Familien in den letzten Jahren alleine im Gesundheitswesen (Prämien, Kostenbeteiligung, Franchise) stark nach oben entwickelt haben.   

Person in diesem Beitrag: - #Manfred Kaufmann
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