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klar.20.01.2024
Vorstösse: VU will Erleichterungen für Familien und Steuerzahler prüfen lassen

Vorstösse: VU will Erleichterungen für Familien und Steuerzahler prüfen lassen

Die VU-Fraktion reichte vergangene Woche zwei Vorstösse ein, die den Menschen in Liechtenstein das Leben erleichtern sollen. Themen sind die Vereinfachung der Steuererklärung und mögliche Massnahmen gegen die «Kalte Progression».

Wer Kinder in Ausbildung hat, weiss, dass das Ausfüllen der Steuererklärung recht aufwändig ist: Gerade bei Familien ergeben gewisse Teile der Steuererklärung viel Aufwand. So sind für das Hilfsformular A3 (Ausbildungskosten für Kinder und Kinderabzug bei volljährigen Kindern) zahlreiche Belege für Lebenshaltungskosten, Schulkosten, Lehrmittel, Unterkunft, Fahrkosten etc. beizubringen. Die Postulanten sind der Meinung, dass dies auch einfacher geht, ohne die Zielsicherheit der Entlastung nicht aus den Augen zu verlieren. Die Erfahrungen haben in den vergangenen Jahrzehnten sicher gewisse Muster aufgezeigt, wie die Kosten je nach Ausbildungsstandort auch pauschaliert berücksichtigt werden können. Bei den anderen Hilfsformularen A1 und A2 gelingt das auch sehr gut, wobei man bei den Krankheitskosten ebenfalls einige Belege einreichen muss, will man Beiträge über die Pauschale hinaus geltend machen. Die Regierung soll deshalb prüfen, was man effizienter machen könnte, ohne dass die Staatskasse belastet wird.

Kalte Progression: Österreich schafft sie ab...

Der zweite Vorstoss beschäftigt sich mit dem Thema «Kalte Progression». Der Begriff bezeichnet den Umstand, dass bei progressivem Steuertarif eine steuerpflichtige Person aufgrund ihres gestiegenen Nominaleinkommens mit einem höheren Durchschnittssteuersatz belastet wird, obwohl ihr reales Einkommen nicht entsprechend angestiegen ist. Dies führt zu einer Verminderung der Kaufkraft. Durch den Ausgleich der kalten Progression (u.a. durch Anpassen der Steuertarife) kann diesem Phänomen entgegengewirkt werden. In der Schweiz wurden bereits Massnahmen gegen diese ergriffen, in Österreich wurde sie ganz abgeschafft und in Deutschland werden auch Massnahmen dagegen ergriffen. Im Zuge der Abschaffung der kalten Progression wurde eine jährliche automatische Anpassung der Einkommensteuertarife um zwei Drittel der Inflationsrate vorgesehen. Durch diese gesetzlich vorgesehene Zweidrittel-Anpassung sollen im Jahr 2024 2,471 Mrd. Euro ausgeglichen werden. In Höhe der Differenz von 1,184 Mrd. Euro kann der Finanzminister weitere Entlastungsmassnahmen setzen.

...Deutschland und die Schweiz setzen auch Massnahmen

Auch in der Schweiz, wo die Inflation nicht derart durchschlägt, gibt es Massnahmen gegen die Kalte Progression: Ehepaare in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe zahlen neu erst Steuern ab einem steuerbaren Einkommen von 28 800 Franken (bisher 28 300 Franken). Der Höchstsatz wird neu erst ab einem steuerbaren Einkommen von 912 600 Franken erreicht (bisher 895 900 Franken). Zusätzlich dürfen für die notwendigen Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätten neu maximal 3200 Franken (bisher 3000 Franken) abgezogen werden. Die seit dem letzten Ausgleich der kalten Progression aufgelaufene Teuerung beträgt 2,04 Prozent. Letztmals glich das Eidgenössische Finanzdepartement die kalte Progression in den Jahren 2011 und 2012 aus.

Auch in Deutschland erachtet man die Entlastung durch Abschaffung der Kalten Progression für angezeigt. Allein im Jahr 2023 unterstützten diese Anpassungen die Bürgerinnen und Bürger mit insgesamt über 18,6 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 beträgt der Effekt weitere 31,8 Milliarden Euro.

Muss in erster Linie der Staat profitieren?

Die VU will wissen, welche Konsequenzen eine Abschaffung in Liechtenstein hätte. Im letzten Freiheitsindex von Avenir Suisse hat Liechtenstein gegenüber den Schweizer Kantonen nicht zuletzt an Boden verloren, weil die Regierung hier den Landtag erst unterrichten muss, wenn die Inflation über 8 Prozent liegt. Das ist deutlich unter den Zielen der meisten Kantone, wobei einzelne Kantone sogar Mechanismen zum automatischen Ausgleich kennen.

Die VU ist sich bewusst, dass eine Entlastung von Steuerzahlern nur für jene etwas bringt, die effektiv auch Steuern zahlen. Dennoch darf hinterfragt werden, ob in erster Linie die Staatskasse profitieren soll, wenn die Inflation Lohnerhöhungen auffrisst. Die VU-Fraktion ist gespannt auf die Reaktion der anderen Fraktionen sowie auf die Beantwortung der Regierung im Falle einer Überweisung im März-Landtag.   

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