Unterschiedliche Steuerkraft fair ausgleichen!
Die letzte Woche vom Herrn Regierungschef in die Vernehmlassung geschickte Revision des Finanzausgleichsgesetzes ist ein weiterer von inzwischen etlichen Versuchen, die steuerstarken Gemeinden des Landes zugunsten der Staatskasse zu erleichtern, erneut ohne zu erfahren, was der Staat mit diesen Mehreinnahmen denn zu tun gedächte.
Basierend auf den Steuerdaten der Jahre 2015 bis 2018 würden mit dem jüngsten Vorbringen hauptsächlich Vaduz und Schaan (ein klein wenig auch Gamprin) zusammen jährlich rund 19 Millionen zusätzlich abliefern, 18 Millionen davon gingen an die Staatskasse, ein bisschen was ginge an Triesenberg, Planken, Schellenberg und Ruggell. Die übrigen Gemeinden würden leer ausgehen.
Es ist im positiven Sinne bemerkenswert, dass sich nun die Herren Vorsteher von Eschen/Nendeln und Mauren/Schaanwald zu Wort melden und eine Abkehr vom bisherigen vertikalen hin zu einem horizontalen Finanzausgleich fordern.
Beim horizontalen Finanzausgleich geht es im Kern darum, dass aufgrund besonders günstiger Ressourcen zu Steuervorteilen gelangende Gemeinden über einen staatlich gelenkten Mechanismus Steuereinnahmen an jene Gemeinden abtreten, die über keine solchen Ressourcen verfügen oder besondere Lasten tragen. Ressourcen können im Fall von Vaduz beispielsweise der Hauptortbonus bei der Standortwahl für Banken und andere Finanzdienstleister oder im Fall von Schaan die Ansässigkeit bedeutender Unternehmerfamilien und verfügbarer Boden sein. Als Lasten können unter anderem die geografische Lage oder Topografie eines Gemeindegebietes oder die Belastung durch den Verkehr definiert werden.
Die Herausforderung des horizontalen Finanzausgleichs besteht in der Definition und korrekten Gewichtung dieser Ressourcen und Lasten als Grundlage für eine faire Balance der Steuerkraftunterschiede zwischen den Gemeinden. Allerdings darf dabei einnahmenstarken Gemeinden die Motivation zur Erhaltung und Weiterentwicklung ihres Steuersubstrats nicht geraubt werden. Und auch das Bemühen einnahmenschwächerer Gemeinden, weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten Steuersubstrat zu schaffen, darf nicht zum Erliegen kommen.
Die damalige VU-Landtagsfraktion hat den horizontalen Finanzausgleich auf der Grundlage einer Studie von Zukunft.li im Herbst 2016 mittels einer Interpellation auf die politische Agenda gesetzt und seither auch bei anderen Gelegenheiten mehrfach thematisiert.
Umso mehr nährt die Forderung von Freddy Kaiser und Tino Quaderer die Hoffnung, dass im überparteilichen Interesse aller Gemeinden nun doch noch vertiefte Überlegungen in Richtung horizontaler Finanzausgleich angestellt werden und auch die Diskussion über die Entflechtung von Aufgaben und Kompetenzen zwischen Staat und Gemeinden weitergebracht wird!