Unnötige Behauptungen und alte Rezepte der Freien Liste
In der Vaterland-Ausgabe vom letzten Samstag, 24. November 2018, hat die Freie Liste massive Kritik am von der VU lancierten Bürgerpaket sowie an dem im Dezember-Landtag zu behandelnden Postulat zur steuerlichen Entlastung von Familien geäussert.
Sie behauptet, dass die Vorstösse der VU-Fraktion lediglich auf die reichen Bürger abzielen und nennt diese Bürger despektierlich «Bonzen». Um noch einen draufzusetzen, unterstellt die Freie Liste der VU-Fraktion, wir würden mit diesem Postulat eigennützig vorgehen. Die Freie Liste will dabei auch klar machen, dass nur sie das alleinige Rezept gefunden hat, wie man den unteren Mittelstand und die Geringverdiener entlasten kann. Am Ende wird wiederholt, dass nur Steuererhöhungen und insbesondere erwerbsabhängige Krankenkassenprämien die Menschen entlasten können.
Ich vertrete stets die Meinung, dass es auch in Liechtenstein Leute gibt, welche finanziell nicht auf der Sonnenseite stehen und jeden Monat schauen müssen, wie sie finanziell über die Runden kommen. Das ist leider Tatsache in unserem reichen Land. Ich denke aber auch, dass es genau eben dort eine Rolle spielt, wenn man steuerlich entlastet wird. Nur schon wenige Franken können dabei eine grosse Entlastung sein.
Hätte sich die Freie Liste ausreichend mit unseren Erläuterungen zum Postulat befasst, dann hätte sie auch festgestellt, dass durch den Kinderabzug – analog des Nachbarkantons St. Gallen – auch eine teilweise Kompensation der Kosten für eine ausserhäusliche Betreuung erfolgen soll. Es spielt nämlich eine Rolle, ob zwei Personen für jeweils 45 000 Franken pro Jahr arbeiten gehen müssen oder ob ein Elternteil für 90 000 Franken pro Jahr arbeiten gehen kann und dadurch keine ausserhäusliche Betreuung in Anspruch nehmen muss. Dies wäre dann eine zusätzliche Entlastung für den unteren Mittelstand und Geringverdienende. Auch könnte man den pauschalen Kinderabzug von derzeit 9000 Franken pro Kind erhöhen, wie es bspw. der Kanton Zug kennt. Hier würden wiederum Familien entlastet.
Der Grossteil des Postulats bildet die steuerliche Schlechterstellung des dualen Bildungssystems. Hier sind die Studiumskosten nicht mehr von den Eltern steuerlich abziehbar, wenn ein Kind eine Lehre mit Berufsmatura macht und danach mehr als ein Jahr arbeitet und sich später für ein Studium entscheidet. Hingegen ist es möglich, wenn ein Kind nach dem Gymnasium arbeiten geht und danach zu studieren beginnt. Der vielfach gelobte Königsweg der Berufsausbildung wird also massiv steuerlich torpediert. Bei einer Anpassung würden wiederum Familien entlastet. Dies kommt auch geringverdienenden Familien zu Gute. Es ist den Postulanten insbesondere ein Anliegen, dass diese Ungleichbehandlung der Bildungssysteme korrigiert wird, so wie es die Schweiz im Jahre 2016 erkannt hat.
Unser Vorschlag führt also klar zu einer steuerlichen Entlastung von Familien. Zudem werden steuerliche Ungleichbehandlungen beseitigt. Solche Massnahmen als «Reichenförderung» abzuqualifizieren, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Die Freie Liste sollte ihr parteipolitisches Getue zur Seite legen und sachlich bleiben. Überweisen wir das Postulat und sehen wir der Beantwortung der Regierung mit Interesse entgegen.