Treuhänder: Gute Kontrolle mit Augenmass
Die Revision des Treuhändergesetzes gab am Donnerstag im Landtag Anlass zu emotionalen Diskussionen. Verständlich, denn bekanntlich lebt Liechtenstein von seinen kurzen Wegen – und nicht zuletzt von einer starken Wirtschaft. Die kurzen Wege und der wirtschaftsfreundliche Kurs des Landes hat uns zum Wohlstand geführt. Deshalb habe ich mich in der Diskussion zur Revision des Treuhändergesetzes lautstark zu Wort gemeldet. Zu viele problematische Passagen befinden sich in der Vorlage, weshalb ich mich gar gegen ein Eintreten ausgesprochen habe.
Unter anderem soll neu die Bewilligung entzogen werden können, wenn ein Strafverfahren gegen eine Person eröffnet wurde. Bis anhin war dies erst ab rechtskräftiger Anklageschrift möglich. Ich halte diese Abänderung nicht vereinbar mit der Unschuldsvermutung, welche ebenfalls für Treuhänder gelten sollte. Ich sehe in dieser neuen Bestimmung grosses Missbrauchspotential. Denn Treuhänder können von Begünstigten stark unter Druck gesetzt werden, indem ihnen angedroht wird, dass eine Strafanzeige gegen sie eingereicht wird, wenn sie nicht handeln, wie die Begünstigten sich dies vorstellen. Wird einem Treuhänder sodann einmal die Bewilligung entzogen, so wird sich dieser Treuhänder nie mehr von diesem geschäftlichen Einschnitt erholen. Diese Person ist sodann gebrandmarkt. Diese Verschärfung des Bewilligungsentzugs ist jedenfalls strikt abzulehnen. Weiters beabsichtigt die Regierung, dass Treuhänder und Treuhandgesellschaften verpflichtet werden bis spätestens vier Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres einen Geschäftsbericht bei der FMA einzureichen. Auch wenn die Kritik der Regierung an der Standeskommission teilweise gerechtfertigt ist, geht mir das zu weit. Es impliziert Misstrauen nicht nur gegenüber der Standeskommission, sondern vor allem auch gegenüber unseren Wirtschaftsprüfern, weil man deren Arbeit nochmal kontrolliert. Ein solches Misstrauen gegenüber den Wirtschaftsprüfern ist meines Erachtens fehl am Platz. Sollte ein Wirtschaftsprüfer fahrlässig oder absichtlich fehlerhaft handeln, so wird dieser haftbar.
Es gab in der Vergangenheit schlimme Anlassfälle, die der Reputation unseres Finanzplatzes geschadet haben. Gesetze verhindern aber leider nicht kriminelle Energie an sich. Wir sollten deshalb diejenigen bestrafen, die sich nicht korrekt und straffällig benehmen. Diese sollten auch entsprechend scharf bestraft werden. Mit der gegenständlichen Vorlage bestrafen wir aber unbescholtene Treuhänder – unter anderem mit unverhältnismässig hohen Kosten für die Kontrolle. Das deutet mir – wie auch einigen anderen Abgeordneten – zu sehr darauf hin, dass Treuhänder unter einen Generalverdacht gestellt werden.
Nun ist der Landtag trotzdem auf die Vorlage eingetreten. Es ist für unseren Standort zu hoffen, dass der Regierungschef sich an seine Aussage hält und auf die 2. Lesung hin deutlich nachbessert und die vielen Änderungswünsche der Abgeordneten ernst nimmt. Falls das nicht der Fall ist, werden in der 2. Lesung viele Änderungsanträge gestellt. Dann kommt ein treffendes Zitat zum tragen: «Wer Würste liebt und Gesetze achtet, sollte nicht zusehen, wie sie gemacht werden.»