Transparenz schafft Vertrauen
Als ich an der öffentlichen Verhandlung am Landgericht mitverfolgen konnte, wie Richter und Staatsanwältin mit einem unbescholtenen Bürger, rechtschaffenen Unternehmer und Milizparlamentarier auf einer im Voraus abgesprochen wirkenden Argumentationsschiene innert einer Dreiviertelstunde abgefahren sind, beschlich mich Beklemmung. Diese Beklemmung steigerte sich zuletzt noch, als der Richter nach dem Plädoyer des Verteidigers und dem Schlusswort des Angeklagten ohne Unterbruch zur Verlesung des auf mich als aussenstehenden Beobachter pfannenfertig vorbereitet wirkenden Urteils wegen Amtsgeheimnisverletzung inklusive Begründung überging.
Das Urteil des Landrichters nach § 310 Strafgesetzbuch fusst auf einer Anklage wegen Verstoss gegen eine Geschäftsordnung für den Vaduzer Gemeinderat, ähnlich vielleicht auch in anderen Gemeinden vorhanden, hinter der sich vom Volk gewählte Vertreter verstecken können. Öffentliche und berechtigte private Interessen sind im demokratischen Rechtsstaat im höchsten Masse zu schützende Güter, nicht jedoch das Abstimmungsverhalten von Volksvertretern in reinen Sachgeschäften! Wer von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt ist, um in ihrem Auftrag solche Entscheidungen zu treffen, sollte dies namentlich tun müssen.
Transparenz schafft Vertrauen. Das für mich nicht zwingende und daher berufungswürdige Urteil des Landgerichts in einem Fall, in dem weder öffentliche noch berechtigte private Interessen geschädigt worden sind, letzteres sogar von den polizeilich einvernommenen beiden Zeugen bestätigt, sollte zumindest Anlass sein, wieder einmal auch darüber nachzudenken!