Tierschutz-Postulat: Prüfung enttäuscht unsere Erwartungen
von Hubert Büchel, Stv. Landtagsabgeordneter
Das Ziel des Postulates war es, den Gesellschaftsminister einzuladen, die Wirksamkeit des Gesetzes bezüglich dem Tatbestand der Tierquälerei zu prüfen. Daraus sollten Folgerungen entstehen, wie man Tierquälereien effizienter bekämpfen könnte. Die Antwort fiel aber fantasielos aus.
Schon auf Seite 5 enttäuscht
Ich durfte diese Petition im Namen der VU-Fraktion einbringen und war sehr gespannt, wie die Antwort aussieht und welche Lösungen beziehungsweise welche Möglichkeiten er hier aufzeigen will, um dieser Problematik besser zu entgegnen. Ich hatte eine entsprechende Erwartungshaltung. Bereits nach dem Lesen der Zusammenfassung auf Seite 5 musste ich meine Erwartungen stark nach unten korrigieren. So wird darin lediglich erwähnt, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Tierschutzbeauftragten und dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) im Grundsatz gut funktioniere und die Aufgabentrennung etabliert ist. Sollte eine Verbesserung notwendig sein, müsste dies in der Form der Zusammenarbeit gefunden werden und nicht im Ausbau der Aufgaben des Tierschutzbeauftragten.
Thema teilweise verfehlt
Es war aber nicht das Ziel der Postulanten, das Aufgabengebiet des Tierschutzbeauftragten auszubauen. Der Wunsch war es, das Aufgabengebiet kritisch zu hinterfragen und zu klären, ob nach über 10-jähriger Erfahrung dieses Modells Anpassungen nötig sind, um die Situation zu verbessern.
Leider muss ich sagen: Die in die Postulatsbeantwortung gesetzten Hoffnungen wurden auch auf den nachfolgenden Seiten enttäuscht. Zwar erhalten wir interessante Ausführungen zum Tierschutz im Allgemeinen und es werde Ausführungen zur zugrundeliegenden schweizerischen Gesetzesvorlage, zum Vollzug und dem so genannten risikobasierten Ansatz bei den Kontrollen gemacht. Zweifellos interessant sind auch die Zahlen aus Liechtenstein und der Schweiz und die gezogenen Vergleiche. So wird beispielsweise festgehalten, dass die Anzahl der gemeldeten Tierschutz-Straffälle im Durchschnitt der Schweizer Kantone liege. Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass in Liechtenstein Tierschutz-Verstösse als Widerhandlungen mit Busse bestraft werden und nicht bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden. Damit dürfte Liechtenstein hier über dem Schweizer Durchschnitt liegen. Diese Tatsache bestätigt mir, dass wir Handlungsbedarf haben. Um ein besseres Bild zu erhalten, hätte ich mir hier mehr und weitreichendere Zahlen und Statistiken gewünscht. Irritiert hat mich dann aber, dass die einzige Schlussfolgerung des Gesellschaftsministers eine mögliche Budgeterhöhung beim Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) ist. Er macht es sich hier zu einfach, wenn er einfach einen Ausbau der Amtskapazitäten fordert.
Höhere Strafen ohne Abschreckungswirkung?
Bezüglich der Anpassung des Strafrahmens erwähnt der Gesellschaftsminister, dass als Ultima Ratio des Strafrahmens das Tierhalteverbot verfügt werden kann und es wird darauf hingewiesen, dass dies insbesondere für Landwirte sehr grosse wirtschaftliche Folgen haben kann. Das ist in der Tat eine drastische Massnahme, aber wenn sich jemand – vor allem ein sachkundiger Landwirt – nicht an den Tierschutz hält, darf er meines Erachtens auch keine Tiere halten und kann auch nicht mit Milde rechnen.
«Die Strafgerichte verhängen Strafen in Anwendung von Grundsätzen der Strafrechtsgesetzgebung. Das heisst, dass in der Regel zunächst bedingte Strafen verhängt werden. Bei wiederholter Tierquälerei oder im Fall von notwendigen spezialpräventiven Gründen kann der Landrichter unbedingte Strafen oder gar Freiheitsstrafen verhängen», erklärt der Gesellschaftsminister. Daher werde durch eine Erhöhung des Strafrahmens keine Abschreckungswirkung erzielt. Das würde ja bedeuten, dass auch der Landtag mit gesetzlichen Verschärfungen das Ziel eines effektiven Tierschutzes nicht erreichen könnte. Diese Argumentation finde ich nicht logisch. Welche Absicht hat ein höherer Strafrahmen, wenn nicht die Abschreckung?
Emotionales Thema
Wie bereits eingangs erwähnt, hätte ich mir auch bezüglich dem Aufgabenprofil des Tierschutzbeauftragten eine kritischere Betrachtung gewünscht. In der Postulatsbeantwortung wird aber nur das Aufgabengebiet aufgezeigt, das ohne Zweifel sehr umfassend ist, und die einzige mögliche Verbesserung bzw. Lösung wird im Bereich Beratung und Öffentlichkeitsarbeit verortet.
Zusammengefasst schlägt die Postulatsbeantwortung vor, dass der Landtag das ALKVW mit mehr Geld ausgestattet und der neue Tierschutzbeauftragte mehr Öffentlichkeitsarbeit machen soll. Dies ist meines Erachtens eine zu dünne Antwort für ein wichtiges Thema, das die Bevölkerung sehr bewegt, wie wir angesichts des Urteils im Tierquälerei-Prozess betreffend einen Eschner Bauern gesehen haben. Unser Anspruch an einen guten Tierschutz muss ein anderer sein.