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klar.08.02.2019
Strafmassreduktion bei sexuellem Missbrauch von Minderjährigen? Nein!

Strafmassreduktion bei sexuellem Missbrauch von Minderjährigen? Nein!

In der StGB-Reform forderte die Regierung zunächst eine Reduktion des Strafmasses für den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen. Jetzt soll das Strafmass so belassen werden, wie es ist. Dabei sollte man auch eine Erhöhung in Betracht ziehen.

von Manfred Kaufmann

Im November-Landtag wurde der Bericht und Antrag der Regierung betreffend der Abänderung des Strafgesetzbuches in erster Lesung behandelt. Bei der Überarbeitung hat sich das zuständige Ministerium für Justiz auf die österreichische Rezeptionsvorlage abgestützt. Ich hatte beim Paragraph 208 Strafgesetzbuch (StGB) festgestellt, dass das Strafmass beim sexuellen Missbrauch von Minderjährigen von derzeit drei Jahren auf ein Jahr reduziert werden soll oder auch lediglich mit einer Geldstrafe von 720 Tagessätzen abgegolten werden kann. Diese Reduktion war für mich unbegreiflich. Aufgrund meines grossen Unverständnisses hatte ich entsprechend klare Worte gefunden und mich gegen die Reduktion ausgesprochen.

Irreparable Konsequenzen

Die Folgen eines sexuellen Missbrauchs sind für die Kinder gravierend. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass missbrauchte Kinder in ihrem Selbstvertrauen massiv geschädigt werden. Schuldgefühle, ein extrem niedriges Selbstwertgefühl und Selbstbestrafungstendenzen sind die Folge. Auch Suchtprobleme von Alkohol und Drogen, Essstörungen sowie Identitätsstörungen treten auf. Die Möglichkeit, ihre persönlichen Grenzen kennen zu lernen, wird missbrauchten Kindern verwehrt. Viele Missbrauchsopfer neigen daher später zu extremer Opferbereitschaft bis hin zur Selbstaufgabe. Wer wehrlosen Kindern solch einen psychischen Schaden zufügt, unter welchem sie lebenslänglich zu leiden haben, sollte entsprechend bestraft werden. Es ist für mich keinesfalls nachvollziehbar, dass man das Strafmass reduzieren will oder sich bei einer solchen Straftat lediglich mit einer finanziellen Entschädigung begnügen soll.

Für mich ist klar, dass man in diesem Bereich von der österreichischen Vorlage abweichen muss. Wir sind in Liechtenstein und man muss nicht alles eins zu eins von anderen Ländern übernehmen. Dies wäre ein schlechtes Zeichen gegenüber den Opfern. Ich forderte, dass das Strafmass bei drei Jahren bleibt oder ich konnte mir auch vorstellen, dies zu erhöhen. Nun wird im kommenden Landtag Ende Februar 2019 die Vorlage in zweiter Lesung behandelt. Erfreulicherweise ist die Regierung meinen kritischen Voten gefolgt und hat den Paragraphen 208 nicht verändert. Gerne bedanke ich mich bei den anderen Abgeordneten, die ebenfalls kritisch votiert hatten. Ebenfalls ein Dank möchte ich der Regierung für die Beibehaltung aussprechen. Meines Erachtens ist das Strafmass in diesem Bereich aber immer noch niedrig und es muss gar über eine Erhöhung diskutiert werden.

 

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