Strafe bei Missbrauch soll weiter erhöht werden
von Desirée Vogt (Liechtensteiner Vaterland)
Eine der grössten Strafrechtsrevisionen der letzten 40 Jahre hatte im November-Landtag beinahe dazu geführt, dass die Strafandrohung beim Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von unmündigen Kindern und Minderjährigen von drei auf ein Jahr gesenkt werden sollte. Dank des Einwands von Manfred Kaufmann und schliesslich auch der Kritik weiterer Abgeordneter hatte sich die Regierung aber eines Besseren besonnen und angekündigt, die Strafe bei drei Jahren belassen zu wollen. Doch auch das geht dem VU-Abgeordneten Manfred Kaufmann zu wenig weit: Deshalb wird er im Rahmen der zweiten Lesung der Landtagssession von kommender Woche einen Antrag auf Erhöhung des Strafmasses einreichen.
Unterscheidung zwischen Belästigung und Beischlaf
Der Antrag von Kaufmann sieht vor, künftig zwischen Beischlaf bzw. den ihm gleichzusetzenden strafbaren Handlungen und sonstigen sexuellen Handlungen zu unterscheiden. Ersteres soll mit strengerer Strafe bedroht sein, ein Täter soll mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ausserdem soll das Strafmass von bis zu drei Jahren auch dann erhöht werden, wenn die Tat eine schwere Körperverletzung zur Folge hat: Und zwar von einem bis zu zehn Jahren (bisher sechs Monate bis zu fünf Jahren).
Kaufmann sieht gute Chancen auf Erhöhung
Manfred Kaufmann ist davon überzeugt, dass sein Antrag guteChancen hat, von der Mehrheit des Landtages angenommen zu werden- nicht nur, aber auch deshalb, weil er dazu führe, dass die Strafmasse dann mit allen anderen Strafmassen im Sexualstrafrecht stimmig seien. Und vor allem auch, weil sicher Einigkeit darüber herrsche, dass entsprechend zu bestrafen sei, wer wehrlosen Kindern einen solch psychischen Schaden zufüge, unter dem diese lebenslänglich zu leiden hätten. «Die Folgen eines sexuellen Missbrauchs sind für die Kinder gravierend», begründet Kaufmann seinen Antrag.