Staat soll «Hosen runterlassen»
«Dem Individuum Eigen- und Mitverantwortung für sein Handeln zu übertragen, ist grundsätzlich richtig. Wo dies nicht aus eigenen Mitteln wahrge nommen werden kann, sollte jedoch der Staat eingreifen, indem er eine Hilfe zur Selbsthilfe ermöglicht. Im Krankenversicherungswesen gehört die Unterstützung und Förderung gemäss dem Art. 26 der Landesverfassungsogar explizit zu den Aufgaben des Staates. Damit der Staat dieser Aufgabe nachkommen kann, braucht es die Bereitschaft des Staates, die «Hosen herunterzulassen». In der Schweiz hat man durch Auswertungen erkannt, dass die Gesundheitskostenzahlreiche Menschen in die Verschuldung treiben. Bei uns verbuchen die Verantwortlichen die KVG-Reform als vollen Erfolg undsehen keinen Handlungsbedarf. Meiner Ansicht nach muss es aber erlaubt sein, eine «After Action Review» der KVG-Reform durchzuführen. Deshalb hat die VU im Rahmen des Bürgerpakets die Interpellationen zur Altersarmut und zur Prämienverbilligung eingereicht. Sicherlich geht es vielen in unserem Land sehr gut, doch der wahre Wohlstand eines Landes misst sich am Wohl der Hilfsbedürftigen. Verhängt eine Krankenkasse eine Leistungssperre, weil die Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können, muss nach aktuellem Stand unser Sozialsystem die Betroffenen auffangen. Ärzte und Kassen können nämlich nicht zu einer Kostenbremse verpflichtet werden.»