«Schaffen wir endlich die Hürden ab!»
von Gunilla Marxer-Kranz
Jahrzehntelang bildete die Grenze Schweiz-Liechtenstein kein Hindernis für grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung (GDL). Erst mit Beitritt Liechtensteins zum EWR wurde die Staatsgrenze zu einer teilweise störenden Hürde. Beim EWR-Beitritt konnte Liechtenstein mit der Schweiz zwar eine Lösung finden, im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit stellte die Schweiz 2004 dann aber Liechtenstein seinen anderen Nachbarländern gleich.
Nachteile für Wirtschaftsraum beidseits des Rheins
Für das liechtensteinische Gewerbe, das von diesem Zeitpunkt an mit einer Meldepflicht, einer Kautionspflicht und einer zeitlichen Beschränkung für Arbeitsaufträge konfrontiert wurde, eine grosse Belastung. Auch wenn mit der Revision des Entsendegesetzes im Jahre 2017 zumindest auf beiden Seiten des Rheins nun gleich hohe Hürden bei der
grenzüberschreitenden Tätigkeit geschaffen wurden, war man sich einig, dass es sich hierbei um notwendige Schritte handelte, die man letztlich aber gar nicht machen wollte. Leider fand man in Bundesbern keine offenen Ohren für die gänzliche Abschaffung dieser Hürden, da die Schweiz jeweils die Argumentation ins Feld führte, dass für alle EWR- und EU-Staaten dieselbe Regelung zu gelten hätte. Somit sind wir heute in der Situation, dass sowohl die Liechtensteiner wie auch die Schweizer Unternehmen praktisch gleich eingeschränkt sind, wenn sie «ennet dem Rhein» Arbeitsaufträge übernehmen möchten.
Grundlagen gut erarbeitet
Bereits bei meiner Kandidatur für den Landtag im Herbst vergangenen Jahres habe ich erneut auf diese Problematik hingewiesen und betont, dass wir diese unnötige Bürokratie unbedingt angehen sollten. So hat sich auch die gemeinnützige Stiftung Zukunft.li in einer Studie dem Problem der GDL angenommen und eine Rechtsanalyse erstellen lassen, die aufhorchen lässt. Denn diese Analyse zeigt auf, dass aus rechtlicher Sicht für Liechtenstein doch Argumentationsmöglichkeiten für eine Sonderlösung mit der Schweiz bestehen, die es nochmals in Bundesbern anzudiskutieren gelte. Zwischenzeitlich hat sich eine Arbeitsgruppe, unter anderem mit Vertretern der Politik und Arbeitgeberverbänden beidseits des Rheins, formiert, um dieses Anliegen erneut aufs politische Parkett zu bringen.
Ich bin überzeugt, dass mit diesen Voraussetzungen die bestmögliche Grundlage geschaffen wurde, die Problematik erneut aufzugreifen, um endlich diese unnötigen bürokratischen Hürden aus der Welt zu schaffen.