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VU in den Medien12.05.2020
Rückzahlungserleichterung Wohnbauförderung in der Corona-Krise

Rückzahlungserleichterung Wohnbauförderung in der Corona-Krise

Ein Standpunkt des VU-Fraktionssprechers Manfred Kaufmann.

Vergangene Woche wollte ich von der Regierung in einer Kleinen Anfrage wissen, welche Möglichkeiten Schuldner einer Wohnbauförderung haben, um die Rückzahlung ihrer zinslosen Darlehen vom Staat zu sistieren. Denn gerade auch in der Corona-Krise werden die Eigenheimbesitzer mit geringen Einkommen zu kämpfen haben – insbesondere, wenn ihr Betrieb mittel- und unmittelbar von den Anti-Corona-Massnahmen betroffen sind oder sie von ihrem Arbeitgeber in die Kurzarbeit geschickt wurden.

Vielfach ist man sich nicht bewusst, welche Möglichkeiten es gibt, private Liquiditätsprobleme zu überbrücken. Die Antwort von Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch zeigte auf, dass man bei begründeten finanziellen Engpässen mit den staatlichen Behörden in Kontakt treten kann und Lösungen findet, welche die ärgste akute Not abfedern. «Das Wohnbauförderungsgesetz sieht unabhängig von der Corona-Pandemie in Art. 35 Abs. 4 für die Fälle, für die die Tilgung des Darlehens eine erhebliche Härte darstellt, die Möglichkeit vor, als Überbrückungsmassnahme eine kleinere Tilgungsrate oder eine Stundung beim Amt für Infrastruktur zu beantragen», heisst es in der Beantwortung der Kleinen Anfrage. Auf diese Möglichkeit wird beim nächsten Rechnungslauf Ende Mai 2020 hingewiesen. Bis Ende September 2020 kann ein Antrag eingebracht werden, um eine kleine Tilgungsrate oder eine Stundung zu beantragen. Zur Begründung reicht eine direkte oder indirekte Betroffenheit durch die Corona-Pandemie.

Verständlich ist die Haltung, dass viele lieber eine generelle Zahlungsstundung hätten, damit sie nicht von sich aus aktiv werden müssen. Ausserdem dürfte auch das Motiv eine Rolle spielen, dass man nicht beim Staat als Bittsteller auftreten möchte. Hier ist aber ein Perspektivwechsel dringend angezeigt: Wenn der Staat solche Regelungen schafft, denkt er sich dabei etwas. Und wenn der Staat Hilfen anbietet, muss man sich nicht aus falschem Stolz scheuen, diese in Anspruch zu nehmen. Denn sie sind explizit geschaffen worden, damit sie auch in Anspruch genommen werden.

In Krisensituationen wie der aktuellen kann hier der Staat mit seinen Instrumenten helfen, wenn man mit seinen Behörden in Kontakt tritt. In unserem Land sind kurze Wege ein grosser Vorteil. Es gilt daher, diese kurzen Wege zu nutzen, um von unseren Strukturen im Land profitieren zu können – gerade wenn die Alternative bedeutet, dass womöglich die Familie unter der unverschuldeten Krise leidet.

Person in diesem Beitrag: - #Manfred Kaufmann
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