Parteienbühne: Wenn die Schule nicht passt – besondere Bedürfnisse ernst nehmen
Was geschieht, wenn ein Kind mit medizinisch indizierten besonderen Bedürfnissen weder in der Regelschule noch in einem bestehenden Sonderschulangebot angemessen beschult werden kann? Eltern schilderten uns solche Situationen. In einem Fall fanden sie in der Schweiz eine aus ihrer Sicht passende Schule. Weil diese keinen anerkannten Sonderschulstatus hat, tragen die Eltern die Kosten selbst.
Gemeinsam mit Georg Kaufmann, Johannes Kaiser und Thomas Rehak habe ich deshalb Ende 2024 parteiübergreifend ein Postulat eingereicht. Wir wollten prüfen lassen, ob sich das Land in begründeten Ausnahmefällen an den Kosten einer geeigneten Schule beteiligen kann, etwa in der Grössenordnung eines Schulplatzes in Liechtenstein.
In der im Oktober-Landtag behandelten Postulatsbeantwortung erkennt die Regierung diese Schwierigkeit an. Sie beschreibt, welche Voraussetzungen für eine solche Ausnahme gelten könnten: Der besondere Bedarf des Kindes und die Eignung der Schule müssten fachlich geprüft werden, auch die bestehenden Angebote wären einzubeziehen. Wir Postulanten wollten nie eine pauschale Finanzierung frei gewählter Privatschulen. Entscheidend ist, ob die bestehenden Angebote für das betroffene Kind tatsächlich geeignet und zumutbar sind.
Der Landtag hat das Postulat inzwischen abgeschrieben. Damit ist die Frage für die betroffenen Familien jedoch nicht gelöst. Noch fehlt eine Regelung, die festlegt, unter welchen Voraussetzungen sich das Land an den Kosten beteiligt und innerhalb welcher Frist ein Entscheid fällt. Gerade wenn ein Kind im bisherigen Schulumfeld nicht mehr zurechtkommt, darf durch lange Abklärungen keine wertvolle Schulzeit verloren gehen.
Der Bildungsminister hat in der Landtagsdebatte Regeln für klar definierte Ausnahmefälle in Aussicht gestellt. Eine Anpassung der Verordnung über die schulischen Fördermassnahmen sei frühestens für das nächste Schuljahr denkbar. Ich erwarte nun, dass diese angekündigte Weiterentwicklung zügig und sorgfältig vorangetrieben wird. Dabei muss geklärt werden, wann eine andere Beschulung möglich ist, wie rasch darüber entschieden wird und wie sich das Land an den Kosten beteiligt. Für die betroffenen Kinder und ihre Familien muss aus dieser Ankündigung nun eine konkrete Regelung werden.
Wenn im bestehenden Angebot keine geeignete Beschulung möglich ist, muss auch eine andere passende Schule in Betracht kommen. Ein Kind darf in dieser Situation nicht allein gelassen werden – und seine Familie auch nicht.
Manfred Kaufmann
Landtagspräsident (VU)