Parteibühne: "Kinderschutz ist nicht verhandelbar"
Die jüngste Berichterstattung über den Fall des ehemaligen Pfarrers von Ruggell, wonach das Landgericht Koblenz die bedingte Freiheitsstrafe im Rahmen des Berufungsverfahrens bestätigt hat, führt uns schmerzhaft vor Augen, wie tiefgreifend sexueller Missbrauch an Kindern wirkt – unabhängig davon, in welchem Umfeld er geschieht. Entscheidend ist nicht die frühere Stellung einer Person, sondern der Schutz des Kindes und die klare Haltung des Rechtsstaates.
Kinder sind besonders schutzbedürftig. Sie haben ein Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, auf Würde und auf Gerechtigkeit. Dieses Recht gilt ausnahmslos – ohne Schonräume und ohne Relativierungen.
Aus dieser Überzeugung heraus habe ich mich im Jahr 2021 als Landtagsabgeordneter federführend für eine Motion mit dem Ziel eingesetzt, das Strafmass bei sexuellem Missbrauch von Kindern sowie beim Besitz von Kinderpornografie in Liechtenstein zu verschärfen. Die Motion wurde damals vom Landtag zur Umsetzung an die Regierung überwiesen. Diese legte in der Folge einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor, welcher vom Landtag behandelt und letztlich verabschiedet wurde. Die Anpassungen waren bewusst und notwendig. Sie sollen der besonderen Schwere dieser Taten im Strafrecht adäquat Rechnung tragen und die Stellung der Opfer im Strafverfahren stärken.
Kinderschutz verlangt jedoch mehr als nur gute Gesetze. Er verlangt auch deren konsequente Anwendung im rechtsstaatlichen Gefüge. Nur so wird der Anspruch auf Schutz der Kinder tatsächlich wirksam.
Der aktuelle Fall zeigt, dass der Weg mit der Verschärfung des Strafmasses richtig war. Der Rechtsstaat muss unmissverständlich klar machen, dass sexueller Missbrauch an Kindern kein Randthema oder Kavaliersdelikt darstellt, sondern ein schweres Verbrechen, das konsequent verfolgt und geahndet werden muss. Letztlich geht es um Verantwortung, Glaubwürdigkeit und den Schutz der Schwächsten.
Als Landtagspräsident ist es mir ein zentrales Anliegen, dies nochmals mit Nachdruck festzuhalten: Der Schutz unserer Kinder ist oberstes Gebot. Dieses Gebot ist keine Frage der politischen Zuständigkeit, sondern Ausdruck unserer gemeinsamen Werte. Ein Rechtsstaat zeigt seine Stärke dort, wo er die Schwächsten schützt – entschlossen, konsequent und ohne Wegsehen.
18. Dezember 2025, Manfred Kaufmann, Landtagspräsident (VU)