«Parkplatzzwang lockern»
Die heutigen Bestimmungen in der Bauverordnung im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Errichtung von Parkplätzen sind zu einem grossen Teil nicht mehr zeitgemäss.
Dieser Zwang zur Errichtung von Parkplätzen mag bei Dienstleistungs- und Industriegebäuden seine Berechtigung haben und halte ich grundsätzlich für gerechtfertigt.
Anders sieht die Situation jedoch bei Wohnliegenschaften aus. Bei Wohnliegenschaften halte ich diesen Zwang zur Errichtung von Parkplätzen für falsch. Dieser führt in der Praxis oft zu grossen Leerständen. Des Weiteren steht diese Verpflichtung auch im Widerspruch zum Ziel der Bevorzugung des öffentlichen Verkehrs gegenüber dem Individualverkehr. Dieser staatliche Zwang zur Errichtung von Parkplätzen ist eine Massnahme zur Förderung des Individualverkehrs und folglich jedenfalls nicht mehr zeitgemäss.
Auch ein Blick in die benachbarte Schweiz zeigt, dass hier die Anforderungen an die Errichtung von Parkplätzen doch wesentlich tiefer sind.
Zusammengefasst bin ich deshalb der Ansicht, dass der Parkplatzzwang bei Wohnliegenschaften gelockert werden sollte.