«Notwendigkeit der privaten Zusatzvorsorge»
Das anhaltend tiefe Zinsumfeld reduziert das im Pensionierungszeitpunkt vorhandene Sparguthaben erheblich. Gleichzeitig werden wir immer älter und das Guthaben muss über einen längeren Zeitraum verteilt werden. Die Folgen sind sinkende Pensionen. Beide Faktoren können durch die Politik nicht direkt beeinflusst werden. Mit dem seit 1.1.2018 überarbeiteten Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge wird aber sichergestellt, dass mehr Guthaben angesammelt wird. Bspw. wurde das Eintrittsalter bzw. die Mindestlohngrenze für die Versicherungspflicht herabgesetzt, das Rentenalter auf das Alter 65 erhöht und ein Mindestsparbeitrag von 8% eingeführt. Der Fokus sollte jetzt auf die Notwendigkeit der privaten Zusatzvorsorge, der dritten Säule, gelegt werden. Dafür brauchen die Versicherten aber auch die finanziellen Mittel. Hier kann die Politik Aufklärungsarbeit leisten und Anreize schaffen, noch mehr in die dritte Säule zu investieren – z.B. mit steuerlichen Entlastungen. Der Umfang der Möglichkeiten hängt auch davon ab, wie stark sich der Staat bei der langfristigen Sicherung der AHV engagiert.