«Notwendige Steuerdaten erhalten»
«Ja. Bis vor vier Jahren war es eine seit Jahrzehnten bewährte Praxis, den Gemeinden Listen zur Ertragssteuer von juristischen Personen mit Sitz in ihrer Gemeinde abzugeben. Diese gelebte Praxis hat Regierungschef Adrian Hasler mit dem Verweis auf eine fehlende gesetzliche Grundlage eingestellt. Zu diesem Mangel führte eine Streichung der Gemeindevorsteher als amtshilfeberechtigte Stellen in Art. 84 Abs. 3 der Totalrevision des Steuergesetzes zwischen dem Vernehmlassungsbericht und dem Bericht und Antrag an den Landtag, weshalb die Gemeinden nicht mehr darauf reagieren konnten, was mehr als unfair war.
Für eine verantwortungsbewusste Gemeindearbeit ist es wichtig, dass die Gemeinden die steuerliche Ertragskraft der bei ihnen ansässigen Unternehmen kennen, sei dies im Rahmen einer zielgerichteten Raum- bzw. Ortsplanung im Allgemeinen oder im Rahmen von geplanten Infrastrukturprojekten wie Strassen- und Werkleitungsbauten in Dienstleistungs-, Gewerbe- und Industriezonen im Besonderen. Als zweite Ebene im Staat sollten die Gemeinden bzw. die GemeindevorsteherInnen neben der Regierung, den Gerichten und der AHV-Anstalt die für sie notwendigen Steuerdaten der Unternehmen wieder erhalten.»