Nachbesetzungen bei AHV/IV/FAK: Wie steht es um die Chancengleichheit?
Am 30. September 2015 behandelte der Landtag das Postulat für eine Geschlechterquote in Führungs- positionen der Landesverwaltung und in Kommissionen, Stiftungs-räten und Verwaltungsräten von staatlichen und staatsnahen Betrieben, eingereicht von den Abgeordneten der Freien Liste. Das Postulat ist mit 11 Stimmen nicht an die Regierung überwiesen worden. Im Rahmen dieser Diskussion stellte ich dem zuständigen Gesellschaftsminister unter anderem die Frage, ob es bei der Regierung eine Richtlinie gebe, was die Besetzung der Stellen in Kommissionen oder in strategischen Organen der staatsnahen Betriebe anbelange.
Die Antwort von Regierungsrat Mauro Pedrazzini lautete: «Ich wurde gefragt, welche Massnahmen die Landesverwaltung setzt. Zuerst möchte ich ein paar Vorbemerkungen machen: Man kann nur Leute einstellen, die sich auch bewerben. Und die Bewerberlage auf viele Stellen, die wir ausschreiben, ist eben so, dass es schon relativ wenige Leute sind, dann auch noch relativ wenige Frauen. Und dann wird letztlich natürlich nach dem Qualifikationsprinzip entschieden (...) Hingegen wenn es um kaufmännische oder Finanzsachen oder juristische Dinge geht, da ist die Bewerberlage wesentlich besser. Und dort, wo die Bewerberlage gut ist, werden ja auch Frauen genommen. Das sehen sie ja auch bei der Besetzung der Verwaltungsräte, die wir ab und zu vornehmen, wenn es so weit ist.»
Und am 6. Mai 2020 antwortete Regierungschef Adrian Hasler auf die Frage des Abgeordneten Georg Kaufmann, welche Massnahmen die letzten Jahre ergriffen worden seien, um eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in all diesen Kommissionen und Beiräten zu erreichen: «Gemäss Regierungsbeschluss vom 16. Juli 1997 ist bei der Bestellung von Gremien auf eine ausgewogene Frauenvertretung zu achten. Nach Möglichkeit soll kein Geschlecht mehr als 2/3 der Sitze des jeweiligen Gremiums zugeteilt bekommen. Ziel ist ein paritätisches Verhältnis von weiblichen und männlichen Mitgliedern. Die Regierung ersucht jeweils die angeschriebenen Organisationen bzw. Institutionen, bei ihren Nominationen dieser Zielvorgabe der Regierung Rechnung zu tragen. Ebenfalls werden bei der Bestellung der strategischen Führungsebenen und je nach der Gesetzeslage auch bei der Bestellung von Kommissionen und Beiräten die Vakanzen im Staatskalender öffentlich bekannt gemacht.»
So weit so gut. Wäre da nicht die Medienmitteilung der Regierung vom 20. Mai 2020, die mich die Augen reiben lässt: Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. Mai 2020 den Verwaltungsrat der AHV-IV-FAK Anstalten für die Mandatsperiode 2020 bis 2024 neu bestellt. Raphael Näscher konnte erneut als Verwaltungsratspräsident gewonnen werden. Als neue Mitglieder nehmen Norman Hoop, Bruno Matt und Karlheinz Ospelt im Verwaltungsrat Einsitz. Judith Hoop , Patrick Markart und Thomas Verling wurden für eine weitere Mandatsperiode wiedergewählt. Ausgeschieden sind Cornelia Marxer, Melanie Lampert-Steiger und Rudolf Lampert. Das heisst im Klartext, dass im 7-köpfigen Verwaltungsrat vor dem 19. Mai 2020, 3 Frauen Einsitz hatten, in der neuen Mandatsperiode aber lediglich noch einer Frau diese Ehre zuteil wird.
Dies lässt folgende Schluss- folgerungen zu: Entweder haben sich keine Frauen um einen Sitz im Verwaltungsrat der AHV-IV-FAK Anstalten beworben, es konnte keine der Bewerberinnen das Anforderungsprofil erfüllen oder die Regierung gab trotz vorhandenen Qualifikationen den Herren den Vorzug. Ich bin auf die Antwort der Regierung gespannt und dankbar, dass es das parlamentarische Mittel der Kleinen Anfrage gibt.