Nach wie vor geht es rein nur um die Sache, Frau Regierungsrätin Frick!
Die Unschuldsvermutung gilt so lange, bis die Schuld zweifellos festgestellt werden kann. So auch im konreten Fall von Frau Frick. Richtig ist auch, dass man einen Fall erst beurteilen kann, wenn sämtli- che Sachverhalte vorliegen. Mir ist es daher aufgrund der spärlichen Unterlagen und Informationen (noch) nicht möglich, ein Urteil zu einem allfälligen Misstrauensantrag abzugeben. Kriterien, die erfüllt sein müssen, um einen solchen nach Art. 80 Abs. 2 der Verfassung zu stellen, sind darin ohnehin nicht genannt. Gemäss Kommentar zur Verfassung liegt es «im Ermessen dieser Staatsorgane, welchen Gründen sie ein derartiges Gewicht einräumen, dass sie von einem Vertrauensverlust ausgehen.» Der Landtag kann ohnehin nicht im Alleingang entscheiden, sondern muss eine Entscheidung einvernehmlich mit dem Landesfürsten treffen.
Welche Gründe genügen nun, um einen Misstrauensantrag zu stützen? Wir Abgeordnete (und nicht GPK-Mitglieder) verfügen über eine grosse Anzahl an Rechnungen, welche aber inhaltlich aufgrund ihrer Knappheit nicht viel hergeben
und entsprechende Detail-Listen wurden auch nach längerer Diskussion mit Frau Frick von ihr nicht herausgegeben. Ist es da nicht meine Pflicht, genauer hinzusehen? Es sind Steuergel- der, die hierfür verwendet werden, und es ist meine Aufgabe als Abgeordnete, dies zu klären. Dass diese Diskussionen in der Öffentlichkeit geführt werden müssen, hat sich Frau Frick selber zuzuschreiben. Wäre sie offen und transparent gleich den berechtigten Ersuchen der GPK gefolgt, hätte es keine so grossen Wellen geschlagen. Und bitte, Frau Ministerin, es geht nach wie vor um die Sache und hat – zumindest bei mir – definitiv nichts mit politischem Kalkül zu tun.
Sich aber für eine derartige Handlung mittels der Gender-Thematik freikaufen zu wollen, erachte ich als despektierlich gegenüber denjenigen Frauen, welche sich mit Herzblut für die Sache an sich einsetzen.
Dass Frau Frick in einer ersten Massnahme die detaillierten Rechnungen «geschwärzt» der GPK vorgelegt hat, ist unproblematisch. Das Original aber zu schwärzen und danach zu vernichten, wirkt nicht mehr fahrlässig, sondern vorsätzlich.
Vor allem einer rechtskundigen Person wie Frau Frick muss bekannt sein, dass das Schwärzen zwar in Ordnung sein kann, dasentsprechende, nicht geschwärzte Original, in welcher Form auch immer – Papier oder elektronisch – letztlich aber immer noch verfügbar sein muss. Deshalb stellt sich mir auch die Frage nach allfälligen strafrechtlichen Konsequenzen. Ohne eine Vorverurteilung zu tätigen, möchte ich den § 229 unseres Strafgesetzbuches erwähnen, welcher besagt, dass Urkundenunterdrückung eine strafbare Handlung darstellt. Dies könnte einen Tatbestand darstellen, der für mich bei einem allfälligen Misstrauensantrag von immenser Bedeutung ist, ob ich zustimme oder nicht.
Es geht weder um politische Abrechnungen noch um die getätigte Arbeit von Frau Frick als Aussenministerin, als Justiz- oder als Kulturministerin. Es geht allein um die Fragen: Wurden wichtige Dokumente, welche belegen, für was unsere Steuergelder verwendet wurden, so manipuliert, dass deren Verwendung nicht mehr auf normalem Weg nachvollziehbar ist? Wurden diese Steuergelder im Sinne von uns Bürgern verwendet?
Und das, Frau Frick, ist die einzige Diskussion, welche wir zu führen haben.