Lie:zeit Frage des Monats: Wie stehen Sie zur Finanzierung des Erzbistums?
Ich kann mir vorstellen, dass CHF 300'000 für die Führung eines strukturell ausgebauten Erzbistums mit Aufgaben in Pastoral, Bildung und Verwaltung kaum ausreichen.
Bevor jedoch über zusätzliche staatliche Mittel entschieden wird, braucht es Klarheit über die künftige Ausrichtung: Will der Heilige Stuhl das Erzbistum Vaduz in der heutigen Form weiterführen, oder ist eine andere Lösung denkbar (z.B. Personalunion mit einem Nachbarbistum)? Ebenso notwendig sind Transparenz über vorhandene Vermögenswerte sowie ein nachvollziehbares Budget mit konkreten Aufgaben, Projekten und Stellen.
Bei der Errichtung des Erzbistums in 1997 wurden nicht alle früheren Aufgaben des Dekanats Liechtenstein übernommen (z.B. Erwachsenenbildung Stein Egerta, Jugendarbeitsstelle, Kirchenblatt, Sekretariat). Entsprechend wurde der Landesbeitrag von CHF 600’000 auf CHF 300’000 reduziert. Gleichzeitig sind die katholischen Pfarreien auf Gemeindeebene durch öffentliche Mittel abgesichert.
Der Landtag hat im April 2024 die Schaffung eines Religionsgemeinschaftengesetz in erster Lesung behandelt. Der Bericht und Antrag verfolgte das Ziel, die finanzielle Unterstützung staatlich anerkannter Religionsgemeinschaften klar, kompakt und einheitlich zu regeln. Die richtige Vorlage kam offenbar zum falschen Zeitpunkt: Die zweite Lesung wurde an die Einsetzung eines neuen Bischofs geknüpft – und wie sich zeigt kann dies noch länger dauern.
Eine Erhöhung des Beitrags an das Erzbistum kommt für mich daher erst in Frage, sobald die offenen Fragen über die künftige Ausrichtung und Leitung des Erzbistums geklärt sind.
27. Januar 2026, Landtagsabgeordnete Dagmar Bühler-Nigsch