Lie:zeit Frage des Monats: Wie schätzen Sie das Risiko ein, dass der Vorschlag zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen eine neue Verfassungsdiskussion auslöst?
Im Sommer 2012 haben sich 76 Prozent der Stimmberechtigten in Liechtenstein gegen die Abschaffung des Vetorechts des Fürsten ausgesprochen – ein Ergebnis, das nichts an Klarheit zu wünschen übriglässt. Ich glaube nicht, dass
sich in der Zwischenzeit so viel an der Haltung der Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner geändert hat.
Auch heute steht die Bevölkeung zu unserer Verfassung, die eine Balance zwischen den beiden Souveränen Fürst und Volk herstellen will. Das Vetorecht ist dabei genauso ein Bestandteil wie die direktdemokratischen Elemente Initiative und Referendum, die – abgesehen von der Schweiz – europa-, ja weltweit ihresgleichen suchen. Der Faktor Monarchie, der in Liechtenstein auch für Stabilität steht, gewinnt in einer wieder deutlich unsichereren und instabileren Welt vermutlich an Bedeutung.
Man kann dabei aber nicht nur von den Vorteilen unserer Staatsform profitieren, sondern muss auch akzeptieren, dass es zu Situationen kommen kann, in denen das Fürstenhaus zu einem bestimmten Thema eine Haltung einnimmt, die vielleicht nicht der Haltung der Mehrheit der Bevölkerung entspricht. Das müssen wir aushalten, und ich bin überzeugt, dass wir das auch aushalten wollen.Insofern denke ich nicht, dass das aktuell wieder aufgegriffene Thema einer Fristenlösung bei Schwangerschaftsabbrüchen zu einer erneuten Verfassungsdiskussion führen wird, nicht zuletzt auch, weil es seit 2015 für die betroffene Frau bereits eine Legalisierung gibt und sich die Rechtslage seit 2011 dadurch
deutlich verbessert hat.
März 2026, Parteipräsident Thomas Zwiefelhofer