LIEWO Frage der Woche: "Was meinen Sie zu einer Aufstockung der Mandate?"
Bei der angesprochenen Mandatsaufstockung handelt es sich lediglich um einen im Rahmen der Landtagsreform aufgebrachten Diskussionsvorschlag. Dieser sieht neben einer moderaten Erhöhung der Mandatszahl die Abschaffung des Stellvertretungsmandates vor.
Dieser wie weitere Anpassungsvorschläge wurde den im Landtag vertretenen Fraktionen und der Wählergruppe zur Stellungnahme zugestellt. Das Stellvertretersystem ist im europäischen Vergleich eher ungewöhnlich und hat in der Vergangenheit wiederholt zu Fragen in der Rechtsanwendung geführt.
Stellvertreter dürfen keine parlamentarischen Vorstösse einreichen, keine Kommissionen leiten, auch dürfen sie keine Kommissionsmehrheit bilden. Auch Parteiaustritte von Stellvertretern führten in der Vergangenheit zu diversen Rechtsfragen. Diese Unterschiede in der rechtlichen Stellung machen die parlamentarische Arbeit teilweise unnötig kompliziert. Mit der Abschaffung des Stellvertretungsmandates durch eine moderate Erhöhung der Abgeordnetenzahl – beispiels weise um vier Mandate – könnten die beschriebenen Schwierigkeiten beseitigt werden, da alle Mandatare über die gleiche Rechtsstellung verfügten.
Mehr Abgeordnete bedeuten allerdings auch mehr Redezeit. In diesem Fall erscheint es mir sinnvoll, gewisse Geschäfte vermehrt in Kommissionen zu behandeln und nicht mehr im Plenum, etwa Delegations- oder allenfalls Geschäftsberichte.
Das Landtagspräsidium wartet nun die Stellungnahmen ab. Weiterverfolgt werden jene Punkte, die mehrheitlich getragen werden. Ich hoffe, dass der Landtag mit dieser Reform notwendige strukturelle Anpassungen vornimmt und damit die parlamentarische Arbeit und Abläufe zeitgemäss weiterentwikkelt.
25. Januar 2026, Manfred Kaufmann, Landtagspräsident und Landtagsabgeordneter der Vaterländischen Union (VU)