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MitteilungenNeuigkeitenVU in den Medien04.10.2026
LIEWO-Frage der Woche: Was meinen Sie zu der Kritik  am neuen Landesrichtplan?

LIEWO-Frage der Woche: Was meinen Sie zu der Kritik am neuen Landesrichtplan?

Die Liechtensteiner Regierung schickte den Entwurf des neuen Landesrichtplans, der die Raumplanung der nächsten 25 Jahre regeln soll, in die Vernehmlassung. Die Gemeinde vorsteher sind der Auffassung, dass sie viel zu wenig in den Erarbeitungsprozess einbezogen worden seien. Die Hauptkritikpunkte beziehen sich unter anderem auf neue Zusatzaufgaben, unklare Formulierungen bezüglich Zeitplänen und Zuständigkeiten sowie einen stärkeren Eingriff in die Planungskompetenzen der Gemeinden, heisst es in einer Stel lungnahme. Gemäss der Vorsteherkonferenz müsse so ein wichtiges Instrument Teil einer politischen Meinungsbildung und Diskussion sein sowie dem Landtag vorgelegt werden. In einer kleinen Anfrage meinte die Regierung dazu, eine formelle Befassung des Landtages vor der Genehmigung sei nicht vorgesehen. Christoph Beck, Mitglied der Vaterländischen Union (VU) und Gemeindevorsteher von Triesenberg hat diese Frage beantwortet:

Die Kritik am neuen Landesrichtplan ist aus meiner Sicht klar berechtigt. Ein Instrument, das die räumliche Entwicklung Liechtensteins während der nächsten 25 Jahre prägen soll, darf nicht hauptsächlich durch Ämter erarbeitet und allein von der Regierung beschlossen werden.

Es braucht einen echten Dialog mit der Bevölkerung und den Gemeinden, eine breite politische Diskussion sowie eine nachvollziehbare demokratische Legitimation. Zumindest der Landtag muss vor dem Regierungsbeschluss einbezogen werden. Eine blosse nachträgliche Kenntnisnahme genügt nicht. 

Problematisch ist zudem, dass Grundlagen und Konzepte in den Richtplan eingeflossen sind, die zuvor nicht oder nicht ausreichend Gegenstand einer Vernehmlassung waren. Das Inventar der Naturvorrangflächen wurde beispielsweise ohne vorgängige Abstimmung mit den Grundeigentümern erlassen. Auch weitere Dokumente wurden aufgenommen, ohne dass eine Vernehmlassung durchgeführt wurde.

Der Entwurf enthält ausserdem zahlreiche Auflagen und «Muss»-Formulierungen, ohne klar auszuweisen, wer welche Aufgabe bis wann und mit welchen Mitteln erfüllen soll. Es fehlen verbindliche Zeithorizonte, Zuständigkeiten und klare Umsetzungsschritte. Das schafft keine Planungssicherheit, sondern zusätzliche Unsicherheit. 

Kritisch ist auch die Behördenverbindlichkeit. Was zunächst nur für Behörden gilt, kann später über die Orts- und Zonenplanung konkrete Auswirkungen auf Grund- eigentümerinnen und Grundeigentümer sowie auf die gesamte Bevölkerung haben. Unter diesem Deckmantel dürfen keine Vorgaben eingeführt werden, die faktisch die kommunale Planungshoheit beschneiden.

Schliesslich vermisse ich den Mut zu neuen Lösungen. Natur und Landschaft sollen geschützt werden – das ist unbestritten. Gleichzeitig braucht es Spielraum für Wohn raum, Wirtschaft, Mobilität und die Entwicklung unseres Landes sowie der Gemeinden. Der Richtplan darf nicht bloss den Status quo zementieren. Er muss gemeinsam mit Land und Gemeinden eine nachhaltige, innovative und prosperierende Zukunft ermöglichen.

Triesenberg. 04. Oktober 26, Christoph Beck, Mitglied der Vaterländischen Union (VU) und Gemeindevorsteher von Triesenberg 

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