LIEWO-Frage der Woche: "Sollte der Anspruch auf Personen mit Schutzstatus S ausgeweitet werden?»
Schutz ist weder teilbar noch diskriminierbar. Menschen auf der Flucht vorbehaltlosen Schutz vor Krieg, Schutz vor Verfolgung, Schutz vor Leid, Schutz der körperlichen und seelischen Integrität, Schutz vor dem sicheren Tod zu gewähren ist mehr als eine Pflicht und mehr als eine romantische, humanitäre Tradition. Schutz bedürftiger Menschen ist v.a. bei anhaltenden Verstössen gegen das humanitäre Völkerrecht von höchster Relevanz und kann über längere Zeit notwendig sein. Ohne Wenn und Aber.
Der Appell des StGH an den Gesetzgeber, schutzbedürftige Menschen in ihrer anhaltenden Not «gleich» zu behandeln, ist schlüssig und nachvollziehbar. Ich hoffe, dass die Kräfte der politischen Mitte sich, an unseren Nachbarländern orientierend, für tragfähige, gesetzgeberische Hilfen für schutzbedürftige Menschen einsetzen. Auf die diesbezüglich leider zu erwartende populistische «Flüchtlingsdebatte» freue ich mich nicht.
Vergessen wir dabei eines nicht! Schon morgen könnten wir – in einer verrückten Welt – selber Schutz benötigen.
14. Februar 2026, Stv. Landtagsabgeordneter Dr. Marc Risch