LIEWO Frage der Woche: Soll der Landtag nochmals über Landesbibliothek entscheiden?
Kein Handeln ohne Gesetz
Das Finanzhaushaltsgesetz enthält keine Bestimmungen zum Umgang mit Schenkungen. Damit könnte meines Erachtens die Grundlage dafür fehlen, dass sich die Regierung in der ausführungsbestimmenden Verordnung zum Gesetz selbst die Kompetenz erteilt, über die Annahme von Schenkungen zu entscheiden. Noch viel unsicherer, weil gar nirgends normiert, ist auf jeden Fall, dass die Regierung über deren Verwendung entscheiden darf, denn auch die Verfassung enthält keine Hinweise auf den Umgang mit Schenkungen. Aus den relevanten grundgesetzlichen Bestimmungen würde ich vorsichtshalber ableiten, dass zumindest die Verwendung von Schenkungen der Finanzhoheit des Landtags untersteht.
Zudem ist zu fragen, ob der Landtag mit seinem letztgültigen Finanzbeschluss die Zustimmung zu einem bestimmten Projekt mit einem bestimmten Preisschild erteilt hat oder ob die Regierung den Landtagsbeschluss als Rahmenkredit interpretieren darf, sinngemäss: «Regierung, bau eine Bibliothek und das Land steuert den Betrag X bei, egal was letztlich gebaut wird, was es insgesamt kostet und wer sonst noch bezahlt.»
Die Regierung hat in dieser Sache ein dem Landtag noch unbekanntes Gutachten in Auftrag gegeben. Mit Gutachten sollten jedoch keine Gesetzeslücken zu überbrücken versucht werden. Ob für oder gegen das Projekt, die Finanzierung sollte daher nochmals vor den Landtag. Im Zweifel besser einmal zu viel als einmal zu wenig fragen. Das rechtstaatliche Prinzip „kein Handeln ohne Gesetz“. Ist einzuhalten. Ich bin zuversichtlich, dass die Regierung zur selben Auffassung gelangen wird.
Schaan, 13. November 2025, Christoph Wenaweser, Vorsitzender der Finanzkommission, VU-Landtagsabgeordneter,