LIEWO-Frage der Woche: Ist konfessioneller Religionsunterricht noch zeitgemäss?
Ja, der konfessionelle Religionsunterricht ist in einem Land mit christlichen Wurzeln immer noch zeitgemäss.
Gemäss Artikel 37 Absatz 2 der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein ist die römisch-katholische Kirche die Landeskirche. Vor diesem Hintergrund erscheint es angebracht, dass der konfessionelle Religionsunterricht weiterhin seinen Platz im Bildungssystem hat. An den Sekundarschulen wird er derzeit von rund 35 Prozent der Lernenden besucht. Gleichzeitig trägt das Schulsystem der gesellschaftlichen und religiösen Vielfalt Rechnung. Aufgrund der verfassungsmässig garantierten Glaubens– und Gewissensfreiheit (Art. 37 Abs. 1) können Schülerinnen und Schüler den konfessionellen Religionsunterricht abwählen. In diesem Fall werden sie dem Fach „Ethik und Religionen“ (ER) zugeteilt.
Lernende evangelischer oder anderer Glaubensrichtungen sowie katholische Schülerinnen und Schüler, die sich gegen den konfessionellen Unterricht entscheiden, besuchen das Fach ER. Während das Schulamt für das Fach ER verantwortlich ist, liegt die Zuständigkeit für den katholischen Religionsunterricht beim Erzbistum.
Wer seinen Glauben vertiefen möchte, soll dazu die Möglichkeit haben. Wer eine bekenntnisunabhängige Auseinandersetzung mit Ethik und Religionen bevorzugt, wählt das Fach ER.
Das Nebeneinander beider Angebote trägt den unterschiedlichen Bedürfnissen der Lernenden für ihre persönliche und gesellschaftliche Entwicklung in einer pluralistischen Gesellschaft angemessen Rechnung.
25. Oktober 2026, Johannes Zimmermann, Landtagsabgeordneter der VU