Liechtenstein als Versuchslabor? Nein am 25. Februar!
In der Regel ändert man eine Verfassung, um etwas zu ändern, das man bisher als zu wenig konkret oder störend empfunden hat. In der Regel leben Verfassungsänderungen von ihrem klaren Ziel. Sogar die letzten beiden Verfassungsinitiativen «Halbe-Halbe» und «Casino-Verbot» hatten das. Sie wollten die «ausgewogene Vertretung von Männern und Frauen» bzw. ein Verbot von Casinos in die Verfassung schreiben. Mit 78.8 bzw. 73.3 Prozent der Stimmen wurden sie verworfen. Es wurde von allen Seiten gut begründet, was bei einer allfälligen Annahme passieren wird und was das Ziel ist. Bei der aktuellen Abstimmung ist daher noch viel mehr Vorsicht geboten: Einig ist man sich einzig darin, dass die Annahme ein Experiment mit unklarem Ausgang bedeuten würde. Was als Marketing-Gag gut klingt, nämlich die Erhöhung der Mitbestimmung des Volkes, ist mit dem Wortlaut der Initiative gar nicht sicher. Denn am Ende muss alles erst in Gesetze gegossen werden. Aufgrund der späten Einreichung der Initiative müssten die Gesetze in einer Hau-Ruck-Übung in diesem Jahr – also unmittelbar vor den Wahlen – noch geändert bzw. aus dem Boden gestampft werden.
Gesetzt den Fall, die Initiative würde angenommen wird bis kurz vor den Landtagswahlen im kommenden Jahr also der Landtag und ggf. die Bevölkerung noch einmal oder mehrmals über den Modus dieser Wahlen sprechen müssen. Bekannt ist auch, dass 22 von 25 Abgeordneten im Landtag die Initiative ablehnen. Man kann sich also in etwa ausmalen, wie begeistert der Landtag diese Gesetze dann umsetzen wird. Eine Staatskrise steht im Raum. Unsicher wäre auch eine Sanktion des Fürsten.
Liechtenstein als Versuchslabor für die Schweiz?
Die Diskussionssendung am Montag hat die Initianten gestellt: Im direkten Austausch konnten sie keine offene Frage beantworten und verwiesen einfach darauf, dass man jetzt mal die Verfassung ändern müsse und dann müsse man halt schauen. Zudem brachten die Initianten hanebüchene Vergleiche mit Schweizer Kantonen und Liechtensteiner Gemeinden. Das offenbarte nicht nur grosse Unwissenheit zum politischen System sondern auch die Fahrlässigkeit, mit der die Initianten und ihre dafür bezahlten «Experten» an der Verfassung herumschraubten.
Auch Andreas Glaser, einer dieser Experten, gab vergangene Woche in einem Zeitungsinterview zu, dass die Annahme der Initiative ein Experiment sei. Am selben Tag kolportierten die DpL in einem Pamphlet an alle Haushalte, dass die Verfassungsinitiative als Vorbild für die Schweiz gelten könnte. Die Eidgenossen haben dreimal die Direktwahl der Landesregierung an der Urne verworfen. So müssen sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in Liechtenstein also die Frage stellen, ob wir uns für diesen Versuch zur Verfügung stellen sollen. Parteipräsident Thomas Zwiefelhofer machte in der Sendung unmissverständlich klar, dass die VU für solche Experimente mit unserem erfolgreichen System nicht zu haben ist.