Landesangestellter und Landtagsabgeordneter: Ein Interessenskonflikt?
«Der stellvertretende VU-Abgeordnete Rainer Beck hat in dieser Frage eine klare Haltung: «Ein Staatsangestellter hat im Landtag nichts verloren.» Als er 2017 in den Landtag gewählt wurde, hat Rainer Beck seine 50-Prozent-Anstellung in der Landesverwaltung gekündigt. Diese konsequente Haltung verdient Respekt und Anerkennung. Dennoch gibt es auch gute Gründe, Landesangestellte nicht von einem Sitz in unserem Milizparlament auszuschliessen. Während ein Gemeinderat «Führungs- und Vollzugsorgan» der Gemeinde ist, handelt es sich beim Landtag um das «gesetzmässige Organ der Gesamtheit der Landesangehörigen». Der Landtag nimmt die Rechte und Interessen des Volkes im Verhältnis zur Regierung wahr, welche die gesamte Landesverwaltung besorgt. Dennoch kann es partiell Interessenkonflikte geben. Dies insbesondere bei der jährlichen Budgetdebatte, wenn es um Lohnerhöhungen für die Landesangestellten geht. Weshalb dürfen hier die betroffenen Volksvertreter aber eigentlich nicht genauso die Interessen ihrer Berufsgruppe vertreten wie z. B. im Landtag einsitzende Wirtschaftsvertreter? Wie schon Paracelsus treffend sagte: Allein die Dosis macht’s! Wenn man bedenkt, dass aktuell 4 von 10 FBP-Fraktionsmitgliedern staatliche Lohnbezüger sind und der Landtagspräsident ein ehemaliger Staatsangestellter ist, dann darf man sich fragen, ob diese Dosis noch gesund ist.