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klar.MitteilungenNeuigkeitenVU in den Medien14.10.2025
Klare Ablehnung der geplanten Volksinitiative „Doppelter Pukelsheim“

Klare Ablehnung der geplanten Volksinitiative „Doppelter Pukelsheim“

Der Parteivorstand der Vaterländischen Union hat sich am Montag, 13. Oktober 2025, in seiner Sitzung im Mehrzwecksaal CLUNIA in Nendeln intensiv mit der angekündigten Volksinitiative der FBP zum „doppelten Pukelsheim“ auseinandergesetzt. Trotz der Herbstferienzeit folgten 40 interessierte Parteivorstandsmitglieder der Einladung.

Um den Parteimitgliedern eine fundierte Grundlage für die Diskussion zu geben, lud die VU das Liechtenstein-Institut ein, eine wissenschaftliche Einschätzung zu diesem Thema abzugeben. Vom Liechtenstein-Institut waren Direktor Prof. Dr. sc. nat. Thomas, Dr. Karin Frick sowie Dr. Thomas Milic anwesend. Im Anschluss an die Präsentation wurde die Möglichkeit rege genutzt, Fragen an die Experten zu stellen.

Diskussion und Gründe der Ablehnung

Im Anschluss an Präsentation und Fragerunde diskutierten die anwesenden Parteivorstandsmitglieder die angekündigte Volksinitiative der jungen FBP zur Einführung des sog. doppelten Pukelsheim. Kritisch gesehen wurde insbesondere, dass der doppelte Pukelsheim für grössere Parlamente mit vielen Wahlkreisen von sehr unterschiedlicher Grösse entwickelt wurde. Liechtenstein hingegen hat nur zwei Wahlkreise, die zudem nicht übermässig unterschiedlich gross sind. Aus Sicht des VU Parteivorstands ist das Pukelsheim-System für ein kleines Land mit nur 2 Wahlkreisen von annährend gleicher Grösse unverhältnismässig und ungeeignet. Des Weiteren wurde angeführt, dass eine manuelle Kontrolle des Wahlergebnisses kaum möglich ist, was die Transparenz und das Vertrauen in die Wahlresultate schwächt. Im Gegensatz zur Einführung in den Schweizer Kantonen, wo das System grossteils aufgrund eines Bundesgerichtsurteils eingeführt wurde (also nicht freiwillig), besteht ein solcher Zwang in Liechtenstein nicht. Schliesslich wurde auch das Argumentvorgebracht, dass die Übersteuerung der verfassungsmässig verankerten zwei Wahlkreise durch die Pukelsheim-Methode an sich als verfassungswidrig gesehen werden kann. Die Beeinflussung des Wählerwillens in einem Wahlkreis durch die Hinzurechnung der Stimmen aus dem anderen Wahlkreis wurde als sehr kritisch gesehen.

Einstimmige Entscheidung gegen Volksinitiative und keine Gegenvorschläge

Das Parteipräsidium beantragte schliesslich, dass sich der Parteivorstand zur angekündigten Volksinitiative positioniert und auch die Frage beantwortet, ob seitens der VU allfällige Gegenvorschläge wie eine Senkung der Sperrklausel oder eine Aufhebung der Wahlkreise geprüft und eventuell vorgebracht werden sollen. In der Folge wurden beide Fragen durch den Parteivorstand einstimmig mit Nein beantwortet. Es herrschte die Meinung vor, dass am heutigen, bewährten Wahlsystem nicht ohne Not gerüttelt werden solle und von Änderungen zahlreiche Nachteile drohen.

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