Jugendunion unterstützt Regierungsargumentation
Soll bei der Prämienverbilligung bei unter 25-Jährigen das Einkommen/Vermögen der Eltern relevant sein oder jenes der jungen Erwachsenen? Dieser Frage ging die junge FBP in der vergangenen Woche nach.
Die junge FBP hat dabei das Beispiel von zwei Zwillingsgeschwistern aufgezeigt. Dieses Beispiel ist insofern irritierend, da so getan wird, als ob die Schwester mit ihrer Erstausbildung schlechter fährt, als ihr Bruder mit gymnasialer Matura und Studium. Da die Schwester aber kaum Einkommen hat, dürfte sie besser fahren als ihr Bruder, bei dem auf den Erwerb der Eltern zurückgegriffen wird. Es sei denn, die Schwester verdient neben dem Studium so viel, dass es ihr besser ginge, wenn sich der Prämienverbilligungsanspruch am Erwerb der Eltern orientieren würde.
Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass die Ungleichbehandlung von Erst- und Zweitausbildungen bei der Ausrichtung der Einkommensgrenze bei der Prämienverbilligung ungerecht ist. Diese Ungerechtigkeit sollte, wie beim Steuergesetz, aufgehoben werden. Dies ist aber nur lösbar, wenn man sich vom 20. bis 25. Lebensjahr am Einkommen der jungen Erwachsenen orientiert. Wir unterstützen deshalb den Vorschlag von Mauro Pedrazzini, den die junge FBP aufgegriffen hat. Konsequenterweise müsste die FBP hier ebenfalls das zunehmende «Giesskannenprinzip» kritisieren, da teilweise auch bessergestellte Familien profitieren würden.
Die Jugendunion befürwortet die VU-Initiative zur Prämienentlastung. Mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Erhöhung der Einkommensgrenze bei gleichen Prämiensätzen für die Prämienverbilligung, der besseren «Bewerbung» des Prämienverbilligungssystems sowie der Erhöhung des OKP-Staatsbeitrags werden vor allem Familien mit mittleren und unteren Einkommen bei der Krankenkassenprämie entlastet. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene profitieren davon.
Wir wollen keine Lösungen nach dem entweder/oder Prinzip basierend auf parteipolitischen Überlegungen. Wenn die Regierung ein Paket schnürt, bei dem auch die Prämienverbilligung für die unter 25-Jährigen neu geregelt wird, ist das sehr zu begrüssen.